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Drittvergleichsfähiger Unternehmerlohn
„Der Unternehmerlohn ist die Summe, die ein Unternehmen an den Unternehmer dafür zahlt, das Unternehmen zu führen.“
Ziel des drittvergleichsfähigen Unternehmerlohns ist es, den Unternehmerlohn zwischen verschiedenen Unternehmen vergleichbar zu machen. Wie hierbei vorgegangen wird, zeigt M&A-Experte Ronald Franke im Lexikon des Chefwissens an einem konkreten Beispiel.
- Kontakt zu den M&A-Experten bei con|cess: https://www.concess.de/
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