Keine Chance dem „Chancenkonto“!

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Das „Erwerbstätigenkonto“ von Arbeitsministerin Nahles heißt bei SPD-Kanzlerkandidat Schulz jetzt „Chancenkonto“. Alle Achtung: 200 Milliarden Euro könnte das “lebenslange Bildungsprogramm” den Staat jährlich kosten – ein Drittel des gesamten Bundeshaushalts. Praktikabel ist die Idee aber nicht. Von Dr. Hubertus Porschen.

Als Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles im letzten Jahr das Weißbuch „Arbeit 4.0“ im Bundestag vorstellte, war die Einigkeit im Saal zu spüren: Den Veränderungen in der Arbeitswelt durch die Digitalisierung könne nur mit besserer Bildung und Qualifikation begegnet werden. Bildung beinhalte nicht nur Schule, Ausbildung oder Hochschule. Bildung solle möglichst ein ganzes Leben lang fortdauern. Lebenslanges Lernen eben. Nahles stellte seinerzeit das sogenannte „Erwerbstätigenkonto“ vor. Der Staat füllt dieses Konto mit einem gewissen Geldbetrag und jeder Einzelne kann diese Mittel dann für Maßnahmen der Weiterbildung einsetzen.  Gedacht war dieses „Erwerbstätigenkonto“, wie der Name bereits verdeutlicht, ausschließlich für Arbeitnehmer und streng auf Maßnahmen der Weiterbildung fokussiert.

Nun hat der SPD-Kanzlerkandidat Schulz diese Idee aufgegriffen und mit neuem Namen versehen. Das „Erwerbstätigenkonto“ heißt jetzt „Chancenkonto“ und ist viel detaillierter ausgearbeitet. Mittels dieses Kontos sollen die Erwerbstätigen nicht nur Maßnahmen der Weiterbildung im klassischen Sinne, sondern auch Arbeitszeitverkürzungen, Sabbaticals, sogar ehrenamtliches Engagement finanzieren können. Dafür lädt der Staat das Konto eines jeden Einzelnen mit 5.000 bis zu 20.000 Euro auf.

Warum ist das „Chancenkonto“ chancenlos?

  1. Alles steht und fällt mit der Finanzierung. Nimmt man den geringsten Betrag von 5.000 Euro, den der Staat auf ein Konto laden kann, so landen wir bei rund 40 Millionen Erwerbstätigen in unserem Land bei Gesamtkosten von 200 Milliarden Euro im Jahr. Das entspricht ungefähr zwei Drittel der Jahresausgaben des Bundeshaushaltes.
  2. Zusätzlich zur Weiterbildung plant Schulz, die Mittel auch für Arbeitszeitverkürzungen oder Sabbaticals zuzulassen. Hier handelt es sich eindeutig um die Finanzierung sozialer Absicherung. Weiterbildung und soziale Absicherung sollte voneinander getrennt sein. Der Staat gibt ohnehin schon über die Hälfte des Bundeshaushalts für Sozialausgaben aus.
  3. Zu guter Letzt schwebt der SPD insgesamt eine Verstaatlichung der Weiterbildung vor. Die Bundesagentur für Arbeit soll in eine „Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung“ umgewandelt werden. Dadurch soll der Staat im Alleingang vorgeben, mit welchen Inhalten die Arbeitnehmer in unserem Land weitergebildet werden. Das stößt bei Unternehmen auf Unverständnis. Sie zahlen pro Jahr bereits über 33 Milliarden Euro für ihre Mitarbeiter im Bereich der Weiterbildung. Eine Weiterbildung muss immer marktgerecht bzw. auf den Arbeitsplatz bezogen sein und kann ohne die Einbindung der Wirtschaft nicht funktionieren – Teamarbeit ist gefragt.

Welche Alternativen gibt es?

Der Bildungsgutschein: Mit diesem ausgestattet kann jeder Einzelne wählen, welchen Bildungsträger er für die Weiterbildung heranziehen möchte. Der Wettbewerb der Bildungsinstitutionen untereinander wird garantiert und so die Qualität der Weiterbildung verbessert. Bildungsgutscheine der Bundesagentur für Arbeit gibt es bereits für Arbeitslose,Arbeitssuchende, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder bei denen es um die Sicherung des Arbeitsplatzes geht. Bildungsgutscheine könnte man im Sinne der Weiterbildung auf alle Erwerbstätigen ausdehnen, für die es einen Mehrwert hätte.

Das Bildungskonto: Gibt es bereits in Österreich. Es ist streng auf Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung bzw. der Umschulung ausgerichtet. Mit diesen Mitteln werden Arbeitnehmer staatlich gefördert und können an einer Weiterbildung in einer zertifizierten Bildungseinrichtung teilnehmen. Um die Kosten dafür im Rahmen zu halten, werden nur Arbeitnehmer bis zur Matura gefördert. Das entspricht dem deutschen Abitur. Für Deutschland wäre das ein gutes Modell. Zusätzlich sollte die staatliche Förderungnach dem Einkommen gestaffelt werden.

Der Bildungsgutschein und das Bildungskonto konzentrieren sich auf Problemgruppen, die schwer oder keine Möglichkeiten zur Weiterbildung haben und somit oftmals ohne Job sind. Beide Varianten sind deutlich schlanker als das „Chancenkonto“ ausgelegt, dass keine Bedürftigkeitsprüfung für die Weiterbildung vorsieht. Hier würde mit der Gießkanne jeder, auch hoch qualifizierte Fachkräfte, weitergebildet – zu extrem hohen kosten.

Die staatliche Förderung von Weiterbildungen sollte die betrieblichen Maßnahmen, die bereits vorgenommen werden, unterstützen und nicht ablösen. Eine Umfrage, die DIE FAMILIENUNTERNEHMER mit dem IW Köln durchgeführt haben zeigt, dass knapp 70 Prozent der Familienunternehmer bereits heute starke Anreize zur Weiterbildung in ihren Betrieben setzen. Wenn Mitarbeiter beispielsweise Chancen ergreifen und sich weiterbilden, wird das mit einem höheren Gehalt honoriert. Ein gesteuertes „Chancenkonto“, welches staatlich geleitet viel Geld mit der Gießkanne über das ganze Land verteilt, braucht es dafür nicht. Daher sagen wir: Keine Chance dem „Chancenkonto“!

Dr. Hubertus Porschen ist Bundesvorsitzender von DIE JUNGEN UNTERNEHMER, dem Forum für junge Familien- und Eigentümerunternehmer bis 40 Jahre.

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