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Kunstfreiheit: Was Kunst wie und warum darf
Die Debatte der Kunstfreiheit wurde im Sommer 2022 öffentlich diskutiert – beispielhaft an dem Mallorca-Schlagerhit „Layla“. Hier haben sich die Gemüter an der Frage erhitzt, ob der Song nicht generell oder zumindest auf öffentlichen Veranstaltungen verboten werden müsste.
Die Layla-Debatte ist sicherlich inzwischen geklärt. Gewinner waren hier ganz klar die Interpreten des Songs, die eine unerwartete öffentliche Wahrnehmung für das Lied erfahren haben. Was bleibt ist aber die Frage: Wie weit geht Kunstfreiheit?
Dr. Nathalie Mahmoudi gibt einen Überblick, was Kunst wie und warum darf.
Die Debatte der Kunstfreiheit wurde im Sommer 2022 öffentlich diskutiert, beispielhaft an dem Mallorca – Schlager – Hit „Layla“. Hier haben sich öffentlich die Gemüter an der Frage erhitzt, ob der Song nicht verboten werden müsste oder jedenfalls nicht auf öffentlichen Veranstaltungen verboten werden müsste.
Die Layla Debatte ist sicherlich inzwischen geklärt. Gewinner waren hier ganz klar die Interpreten des Songs, die eine unerwartete öffentliche Wahrnehmung für das Lied erfahren haben.
Was bleibt ist aber die Frage danach, was Kunst darf. Darf Kunst verletzten? Die Antwort lauten so wie so oft “ es kommt darauf an“. Die Kunstfreiheit ist ein Grundrecht, das seine Grenze dort findet, wo Grundrechte Dritter verletzt werden. Die Schwelle ist äußerst hoch, so dass Kunst grundsätzlich sehr viel darf. Das ist auch wichtig, denn Kunst muss und will gar nicht gefallen. Verlässt man die Schlagerwelt und begibt sich stattdessen mental in ein Museum mit alten Meistern, erkennt man sehr gut, dass Kunst schon immer anstößig war. Dort wird man viele völlig entblöste Personen abgebildet sehen – die möglicherweise auch das Schamgefühl des einen oder anderen Betrachters verletzten. Auch Michelangeols David mag bei dem einen oder anderen Mann bewirken, dass dieser sich minderwertig fühlt – im direkten Vergleich.
Niemand wird aber ernsthaft vertreten, dass derartige Kulturschätze nicht öffentlich zur Schau gestellt werden. Kunst will Gefühle des Betrachters hervorrufen und einen Dialog erschaffen. Gefallen will Kunst deswegen nicht notwendigerweise. Die Vorfrage, ob es sich im jeweiligen Fall überhaupt um Kunst handelt, bleibt dabei offen. Wie Pablo Picasso schon sagte „wenn ich wüsste was Kunst ist, würde ich es für mich behalten“.
Weitere Informationen:
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- Kontakt zu Nathalie Mahmoudi: nm@mahmoudi-rechtsanwaelte.de
- Alle Beiträge von Mahmoudi & Partner Rechtsanwälte
Dr. Nathalie Mahmoudi ist Partnerin der Kanzlei Dr. Mahmoudi & Partner Rechtsanwälte mbB. Sie berät und vertritt Künstler, Sammler und Insitutionen zu allen Fragen des Kunstrechts. Zudem nimmt sie an öffentlichen Debatten zu aktuellen kunstrelevanten Themen Teil, zum Beispiel im ZDF..
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