Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) 1/4

Keine Kommentare Lesezeit:

In diesem ersten Teil zum Abschlussprüfungsreformgesetz, kurz: AreG, steht der Prüfungsausschuss im Fokus.

Dr. Thomas Senger erläutert, weshalb bestimmte Unternehmen nun verpflichtet sind, erstmals einen Prüfungsausschuss einzurichten und welche Aufgaben dieser wahrzunehmen hat. Dabei geht er auch auf die Auswahl des Abschlussprüfers und den Begriff der Public Interest Entities ein.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Lexikon des Chefwissens

Sind Sie selbst ein Experte, der seine Kompetenzen in Video-Tutorials zur Verfügung stellen möchte?

Anna Schäfer hat alle Infos für Sie:
redaktionsteam@deutscheswirtschaftsfernsehen.de
oder rufen Sie in unserer TV-Redaktion an: 02131 / 77 687 – 20

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Language