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Network Marketing Vertrag: Vertragshändler oder Handelsvertreter?
Networker sind in aller Regel selbständige Unternehmer und als solche in der Ausübung ihrer Tätigkeit frei. Welche Rechte sie konkret haben, hängt maßgeblich von dem individuellen Vertrag ab, der mit dem jeweiligen Network-Unternehmen abgeschlossen wurde.
Genau hinschauen ist also angesagt. Ein Vertriebspartnervertrag kann sowohl ein Handelsvertreter- als auch ein Vertragshändlervertrag sein – Dr. Nathalie Mahmoudi beschreibt den Unterschied.
Als Networker ist man in aller Regel selbständiger Unternehmer und als solcher in der Ausübung seiner Tätigkeit frei. Insbesondere kann man selbst entscheiden, wann, wo und wie oft man aktiv wird.
Welche Rechte Networker konkret haben, hängt maßgeblich von dem individuellen Vertrag ab, den sie mit dem jeweiligen Network-Unternehmen abgeschlossen haben. Manche Verträge sind als Handelsvertreterverträge ausgestaltet, andere als Vertragshändlerverträge.
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass es auf die Bezeichnung ankäme. Tatsächlich ist dies für die juristische Einordnung aber völlig unerheblich. Ein Apfel bleibt ein Apfel, auch wenn man sagt, es sei eine Birne. Also sollte man sich nicht hinter das Licht führen lassen, sondern genau hinschauen!
Networker haben einen Anspruch auf notwendige Unterlagen, wie z. B. Werbeflyer, Produktlisten etc. In der Regel allerdings nicht auf ein Handy oder Tablet.
Der Handelsvertreter ist ein selbständiger Gewerbetreibender, der Geschäfte im Namen und auf Rechnung eines anderen (der Firma) vermittelt. Der Endvertrag kommt also immer zwischen der Firma und dem Endkunden/Verbraucher zu Stande. Das bedeutet, dass alle Kundendaten automatisch an die Network-Marketingfirma weitergeleitet werden und es sich dann – genauso automatisch – um Kunden der Firma handelt.
Praxistipp: In dieser Variante muss die Firma die Verbraucherrechte einhalten, wie z. B. das Belehren über das Widerrufsrecht, Gewährleistungsrechte etc.
Weitere Informationen:
- Alle Beiträge von Dr. Nathalie Mahmoudi beim Lexikon des Chefwissens
- Kontakt zu Nathalie Mahmoudi: nm@mahmoudi-rechtsanwaelte.de
- Alle Beiträge von Mahmoudi & Partner Rechtsanwälte
Dr. Nathalie Mahmoudi ist Partnerin der Kanzlei Dr. Mahmoudi & Partner Rechtsanwälte mbB. Sie gegleitet seit 2007 Neugründungen im Bereich Network Marketing. Frau Dr. Mahmoudi publiziert regelmäßig in der Network Karriere.
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