Zeitarbeit

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Bei der Zeitarbeit existiert ein Dreiecksverhältnis zwischen Einsatzbetrieb, Zeitarbeitnehmer und Zeitarbeitsunternehmen. Welche rechtlichen Grundlagen dieses Dreiecksverhältnis regeln und in welchen Lagen Zeitarbeit für Unternehmen interessant sein kann, erklärt Personalexpertin Dr. Annett Tischendorf im Lexikon des Chefwissens.

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