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CSR-Richtlinie: Praktische Leitlinien zur Umsetzung
Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz erweitert für die betroffenen Unternehmen die Berichterstattungspflicht um einige Aspekte: Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange & Soziales, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Wie soll der Aufsichtsrat mit den hiermit einhergehenden Pflichten umgehen?
Dazu hat die Financial Experts Association (FEA) in einem hochkarätig besetzten Team Leitlinien erarbeitet und stellt diese Aufsichtsräten nun als Arbeitsgrundlage zur Verfügung: Die Herausforderungen, vor denen betroffene Aufsichtsräte stehen und die Grundlagen, die bei der Prüfung des CSR-Berichts des Vorstands zu beachten sind – das und mehr fassen die Leitlinien übersichtlich und verständlich zusammen.
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