10 Punkte für ein besseres Steuerrecht

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Diese zehn konkreten und naheliegenden Maßnahmen machen unser Steuerrecht besser, einfacher und gerechter.

  1. Die Anzahl der Steuern reduzieren.

Wer braucht schon all die seltsamen Verbrauchsteuern (Tabak, Alkohol, Pferde, Hunde und so weiter), mit denen Bund, Länder und Gemeinden sämtliche Vergnügungen der Menschen besteuern

  1. Abstruse Gewerbesteuer abschaffen.

Insbesondere die völlig abstruse (die Sportmassage ist gewerblich, die Heilmassage nicht; der Goldschmied ist gewerblich, aber nicht wenn er künstlerisch tätig ist, etc.) und zu einer völlig willkürlichen Finanzausstattung der Gemeinden (wer hat schon das Glück Mercedes auf seinem Gemeindegebiet zu beherbergen) führende Gewerbesteuer abschaffen. Und dafür den Gemeinden einen Hebesatz auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer zubilligen.

  1. Die Umsatzsteuer vereinheitlichen.

Es ist vielfach dargestellt worden, wie unsinnig und willkürlich die Unterscheidung in einen Steuersatz von 7% und 19% ist. Oder verstehen Sie warum Babynahrung und Kinderkekse mit 19% besteuert werden, Katzenfutter und Hundekekse aber nur mit 7%?

  1. Eine Kommission für Steuergesetze einführen.

Man muss das Wissens- und Verfahrensmonopol der Finanzverwaltung im Gesetzgebungsprozess brechen. Durch eine Kommission aus Wissenschaft, Wirtschaft, Beratung und Verwaltung, die den Gesetzgeber bei der Steuergesetzgebung berät und Gesetzgebungsvorschläge nach ihrer Sinnhaftigkeit bewertet – und damit das Steuerrecht und das Gesetzgebungsverfahren wieder transparent und nachvollziehbar macht.

  1. Finanzverwaltung zur Einhaltung der Gewaltenteilung verpflichten.

Nichtveröffentlichung, Nichtanwendungserlasse und Nichtanwendungsgesetze – d.h. die gesamte Missachtung der Rechtsprechung – gehört schlichtweg verboten. Dazu braucht es übrigens nur eine (!) Anweisung durch unseren Finanzminister.

  1. Den Rechtsschutz stärken.

Also eine zweite Tatsacheninstanz einführen. Und zwingend eine anwaltliche Vertretung vor Gericht einführen

  1. Steuerrecht muß Pflichtfach für Juristen werden.

Deswegen zwingend auch das Steuerrecht zum Pflichtfach in der Juristenausbildung machen.

  1. Die Selbstbereicherung des Staates abschaffen und endlich den Steuertarif an die Inflation koppeln (= die so genannte kalte Progression abschaffen).
  1. Die Finanzverfassung reformieren.

Die Finanzverfassung dahingehend reformieren, dass derjenige die Ausgaben trägt, der die Gesetze macht (nicht derjenige, der sie vollziehen muss). Und dafür sorgen, dass in öffentlichen Haushalten sämtliche Einnahmen und Ausgaben und das Vermögen ausgewiesen wird. Damit unsere Politiker mal lernen, vernünftig mit unserem Geld umzugehen.

  1. Den Strafbestand der Steuerhinterziehung abschaffen.

Es kann ja wohl nicht angehen, dass Menschen, die einen wesentlichen finanziellen Beitrag zu unserem Gemeinwesen leisten und dafür mit einem komplizierten und unverständlichen Steuerrecht traktiert werden bei Anwendungsfehlern als Straftäter verfolgt werden, während die Finanzverwaltung fröhlich falsche Steuerbescheide erlässt und die Politik anschließend das auf diese Weise unrechtmäßig eingenommene Geld in Projekten wie dem Berliner Flughafen versenkt.

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Prof. Dr. Peter Lüdemann ist Rechtsanwalt und Steuerberater bei LÜDEMANN WILDFEUER & PARTNER in München. Er ist Experte in mehreren Kommissionen und Buchautor („Abgezockt und kaltgestellt“).
LÜDEMANN WILDFEUER & PARTNER www.etl-gloabl.com.
Schreiben Sie Peter Lüdemann: peter.luedemann@etl.de

 

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