Haushaltsentwurf: Neue Investitionen, alte Probleme

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Die Bundesregierung hat sich auf einen Haushalt für das laufende Jahr und die Finanzplanung bis 2029 verständigt. Der Entwurf markiert eine erkennbare Abkehr von den Jahren der haushaltspolitischen Lähmung. Dennoch bleiben schwierige Aufgaben ungelöst.

Von Dr. Tobias Hentze und Dr. Martin Beznoska

Lars Klingbeils Haushaltsentwurf atmet den Geist des Finanzpakets, auf das sich Union und SPD vor ihren Koalitionsverhandlungen geeinigt hatten: Der neue Handlungsspielraum, den die Regierung sich durch Ausnahmeregelung für Ausgaben für Verteidigung und Sicherheit und das Sondervermögen Infrastruktur verschafft haben, durchzieht den Entwurf.

Mit dem Sondervermögen für Investitionen sollen vor allem die Verkehrsinfrastruktur und die Digitalisierung vorangetrieben werden. Die NATO-Quote soll gleichzeitig bis 2029 auf 3,5 Prozent des BIP steigen. Der Klima- und Transformationsfonds (KTF) setzt auf Zuschüsse zur energetischen Sanierung und zu den Energiekosten. Zudem will die Bundesregierung das Instrument der finanziellen Transaktion in diesem und im nächsten Jahr in einem Umfang von zusammengerechnet 25 Milliarden Euro nutzen – möglicherweise unter anderem für die Autobahn GmbH.

Bei der Finanzierung bleiben offene Fragen

Das hinterlässt allerdings Spuren auf der Kreditseite. Die Nettokreditaufnahme soll sich im kommenden Jahr auf 3,8 Prozent des BIP belaufen und in den Folgejahren auf dem Niveau verharren. Bis zum Jahr 2029 steigt so die Staatsschuldenquote um schätzungsweise zehn Prozentpunkte auf rund 73 Prozent.

Trotzdem steht die Haushaltsplanung nicht auf sicheren Füßen. Zum Ende der Legislaturperiode besteht im Zuge der steigenden Zinsausgaben und der einsetzenden Tilgung der Corona-Kredite ein Konsolidierungsbedarf, den die Regierung vor sich herschiebt und die Lücke erst einmal in Form einer Globalen Minderausgabe füllt. Das heißt: Die Regierung muss sparen, weiß aber noch nicht, wo und wie.

Strukturelle Reformen bleiben aus

Für 300 der 500 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur gilt die Zusätzlichkeitsklausel. Die erfüllt Schwarz-Rot jetzt: Da der Bund im Kernhaushalt jeden zehnten Euro investiert, darf er das Sondervermögen für weitere Investitionen anzapfen. Bei den jeweils 100 Milliarden Euro für den KTF und für die Länder ist das nicht so: Vor allem Länder und Kommunen sind frei in der Mittelverwendung. Damit die Mittel tatsächlich in den Abbau des Investitionsstaus fließen und nicht bereits vorgesehene Investitionsmittel ersetzen, braucht es politische Führungsstärke.

Es bleibt ein Fehler, dass die Regierung den Handlungsdruck in den Sozialsystemen bisher ignoriert hat. Das sollte sie korrigieren. Denn wenn die Mittel wie in der Vergangenheit nicht abfließen, wäre zwar der Haushalt gerettet – dem Standort Deutschland aber nicht geholfen.

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Dr. Tobias Hentze ist Leiter des Themencluster Staat, Steuern und Soziale Sicherung und Dr. Martin Beznoska ist Senior Economist für Finanz- und Steuerpolitik beim Institut der deutschen Wirtschaft Köln.

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