Eurokrise verstehen (IV): Rettungsschirme und Bankenunion

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Schon im Jahre 2010 begannen einzelne Politiker an der  demokratischen Legitimation der EZB-Notenbankkredite, den Staatspapierkäufen und Interventionen zu zweifeln. Daher begannen sie den fiskalischen Rettungsschirm EFSF, der zunächst auf drei Jahre beschränkt war, und im Sommer 2012 den erweiterten und permanenten Rettungsfonds ESM zu errichten.

Dem Fonds wurde die Aufgabe übertragen, Not leidenden Staaten mit  Krediten zu helfen und Staatspapiere auf dem offenen Markt zu kaufen, um die Kurse dieser Papiere zu stützen.

Stand 2014 beträgt die Summe der öffentlichen Kredite für die Krisenländer 1.058 Mrd. Euro, von denen 393 Mrd. Euro fiskalisch von den Parlamenten verantwortet wurden und 665 Mrd. Euro vom Rat der EZB beschlossen oder toleriert wurden. D. h., fast zwei Drittel der Rettungskredite wurden also vom
EZB-Rat beschlossen und entzogen sich der demokratischen Kontrolle der Parlamente.

Die Bankenunion

Die EZB ist der größte Gläubiger der Banken der Krisenländer. Die Summe der Forderungen des Zentralbankensystems gegenüber den Geschäftsbanken der Krisenländer GIPSIC beträgt zum Jahresende 2013 ca. 943 Mrd. Euro.

Darin sind ca. 600 Mrd. Euro Zusatzkredite für Target-Salden enthalten, die für Güterkäufe, Vermögensanlagen und private Schuldentilgung in anderen Ländern Verwendung fanden und die unter Verzicht auf normale Sicherheitsstandards für Pfänder zur Verfügung gestellt wurden. Bei einem geschätzten Eigenkapital des gesamten EZB-Systems von ca. 350 Mrd. Euro würde ein Verlust nur eines Teils der Kreditforderungen die Zentralbanken des Eurosystems erheblich treffen. Entsprechend weniger könnten sie an die Finanzministerien abführen, wodurch entsprechend weniger im Haushalt der Staaten für die Bedürfnisse der Bürger zur Verfügung stünde.

Deswegen drängte die EZB die Regierungen der Eurostaaten schon im Frühjahr 2012, den geplanten fiskalischen Rettungsfonds auch für die Rekapitalisierung der Banken zu verwenden und damit die EZB aus dem Risiko teilweise herauszunehmen. In der Nachtsitzung zum 29. Juni 2012 musste sich die Bundeskanzlerin von den Staatspräsidenten Frankreichs, Spaniens und
Italiens die Zustimmung abringen lassen, auch den Rettungsfonds ESM mit ca. 700 Mrd. Euro Haftungssumme aus Steuermitteln für die Rettung der Banken einzusetzen, wenn denn eine europaweite Aufsicht, Kontrolle und Abwicklung der maroden Banken gesichert sei. All dies übernimmt jetzt – mit »Chinese
Walls« natürlich – dieselbe EZB, die den Banken laufend Kredite zu Vorzugsbedingungen anbietet – »Quantitative Easing« genannt, seit dem 4. September 2014 zu 0,05 Prozent.

Die Summe der Schulden der Banken der Krisenländer, die man nun mit Steuergeldern der noch gesunden Länder des Euroraums absichert, liegt bei 8,2 Bio. Euro, mehr als dem Doppelten der Staatsschulden dieser Länder. Schon heute werden die Abschreibungsverluste der Banken der sechs Krisenländer auf ca. 650 Mrd. Euro geschätzt. In Anbetracht dessen nimmt sich der Eigenfonds der Banken, der über zehn Jahre ca. 50 Mrd. Euro einsammeln soll, nicht gerade üppig aus. Außerdem stammen diese Gelder ja von allen Banken, Sparkassen und Raiffeisenbanken, nicht nur von denen der Krisenländer.

Bei der jetzt aufgestellten Haftungskaskade der Eigentümer, Gläubiger, ESM und Steuerzahler fällt auf, dass es eine lange Liste von Ausnahmen bei der sogenannten Gläubigerbeteiligung – dem Bail-In – gibt, sodass am Ende doch ein großer Teil des Risikos bei den Steuerzahlern verbleibt.

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