
Theo Müllers Geburtstagsfeier, über die im „Spiegel“ und zahlreichen Medien berichtet wurde, hat gezeigt, dass viele Bürger immer noch nicht § 22 der Kontaktschuldverordnung KonSchVO (Verhalten bei Geburtstagseinladungen) kennen. Bevor Sie das nächste Mal zu einem Geburtstag, einer Hochzeit etc. gehen, sollten Sie folgende Schritte beachten. Von Dr. Dr. Rainer Zitelmann § 22 Kontaktschuldverordnung KonSchVO* 1. Lassen Sie sich dieArtikel lesen
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