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Abgezockt und kaltgestellt – eine Streitschrift
Unser Bundesfinanzminister äußert gerne in verschiedenen Varianten den Satz: „Das deutsche Steuerrecht ist doch gar nicht so schlecht. ich kann keinen Änderungsbedarf entdecken.“ Leicht gesagt von jemandem, dem das Steuerrecht jedes Jahr mehr als 700 Mrd. EUR einbringt.
Für uns Bürger ist das Steuerrecht dagegen kompliziert, unverständlich und ungerecht. Noch schlimmer aber: es missachtet grundlegende Spielregeln der Demokratie und des Rechtsstaats.
Das deutsche Steuersystem stützt sich auf 120 Gesetze, 80 Verordnungen, 20 Richtlinien, 2.000 Schreiben des Bundesfinanzministeriums und 185 Steuererklärungsvordrucke. Damit werden den Bürger inzwischen jährlich über 600 Milliarden Euro weggenommen, zusammen mit den Sozialabgaben waren es 2013 sogar 1,164 Billionen Euro. Zugleich betrug die Staatsschuld gut 2 Billionen Euro. Im Irrsinn des Regelungsdickichts ist selbst für Fachleute nicht mehr zu erkennen, welche Regelung noch welchen Zweck verfolgt.
Gewaltenteilung wird grob unterlaufen
Das Ganze beginnt damit, dass Steuergesetze hierzulande keineswegs vom Gesetzgeber gemacht werden, sondern von der Ministerialbürokratie des Finanzministeriums.Diese weiß nicht nur, wo es im Alltag bei der Steuererhebung zwickt, sie ist auch blendend vernetzt und verfügt mit den Ministerialbeamten über die Personen die dem Finanzminister Gesetzesentwürfe vorlegen, die dringend „notwendige“ Ver(schlimm)-besserungen des Steuerrechts vorsehen, ohne die dem Staat dringend benötigte Einnahmen verloren gingen. Oder mit denen wahlloser Missbrauch gestoppt wird. Oder systematische Lücken geschlossen werden. Oder sich EU-Vorgaben umsetzen lassen. Oder „Vereinfachungen“ erreicht werden, ohne die das Gesetz nicht länger praktikabel zu handhaben ist – und was der willfährigen Begründungen mehr sind, mit denen sich Finanzminister, Bundesregierung und Bundestag verführen lassen, das Gesetz zu initiieren und zu verabschieden. Die Vorgaben der Finanzverwaltung werden so nur noch parlamentarisch abgenickt – eine die Gewaltenteilung grob unterlaufende verfassungswidrige Ermächtigung der Exekutive.
Doch damit nicht genug: Soweit Bürger sich bis zum Bundesfinanzhof durchkämpfen und dort für sich günstige Urteile erstreiten, vollzieht die Finanzverwaltung diese natürlich im entschiedenen Einzelfall – ansonsten straft sie den Bundesfinanzhof jedoch mit Verachtung. Will heißen, sie veröffentlicht unliebsame Urteile nicht (womit die Finanzbeamten sie über den Einzelfall nicht anwenden dürfen), oder sie veröffentlicht sie zwar, verfügt aber zugleich einen so genannten Nichtanwendungserlass (womit die Finanzbeamten sie über den Einzelfall nicht anwenden dürfen), oder sie ändert gleich das Gesetz (s.o. – womit nun die Gerichte gar nicht mehr anders können als so zu urteilen, wie es der Finanzverwaltung beliebt) Eine beispiellose Aufhebung der Gewaltenteilung, da sie Gerichtsurteile faktisch unter einen Vorbehalt der Finanzverwaltung stellt.
Recht zu bekommen ist schwer
Dabei ist es ohnehin schwer genug, im Steuerrecht zu seinem Recht zu kommen, da der Finanzgerichtsweg nur einen Tatsacheninstanz vorsieht, in der gerne ohne mündliche Verhandlung durch den Einzelrichter geurteilt wird und vorsorglich gleich darauf verzichtet wird, den Bürger einen Anwalt an die Seite zu stellen. Noch dazu sind die Möglichkeiten zur Revision äußerst begrenzt. Dabei ist die Arbeit der Finanzverwaltung (angesichts des Zustandes der Gesetze nicht verwunderlich) desaströs: Ein Fünftel der Steuerbescheide ist falsch, 62% aller Einsprüche werden anerkannt, 40 Prozent aller Gerichtsverfahren gehen zugunsten des Steuerpflichtigen aus. Es wäre also offensichtlich mehr Rechtschutz vonnöten – nicht weniger. Nur daran hat der Staat offensichtlich kein Interesse
Steuerlast je Einwohner hat sich seit 1950 verachtfacht
Da trifft es sich ja gut, dass es die besten Steuerjuristen ausbildungsbedingt in der Finanzverwaltung gibt, die sich wirklich alle erdenkliche Mühe gibt, den 190.000 in der Finanzverwaltung tätigen Beamten und Angestellten (1 Finanzbeamter auf 200 Steuerzahler) eine fundierte Ausbildung angedeihen zu lassen. In der Juristenausbildung ist Steuerrecht dagegen kein Pflichtfach – obwohl doch fast jeder in seinem Leben irgendwann mal Steuern zahlt.
Und der Staat in Form der Politiker? Den freut das alles, denn er hat so mehr und mehr Geld zum ausgeben. Seit 1950 hat sich das Steueraufkommen verzwölffacht, die Steuerlast je Einwohner verachtfacht.
Steuerrecht muß reformiert werden
Und bei alldem – und das ist nun wirklich der Gipfel – wird jeder Steuerpflichtige, der es nicht schafft, sich im Chaos der Steuergesetze korrekt zu verhalten, seit neuestem als Schwerverbrecher mit der Keule des Strafgesetzbuches bedroht. Schwere Steuerhinterziehung hat dasselbe Strafmaß wie schwere Körperverletzung. Bei letzterer verliert jemand sein Augenlicht, einen Arm oder die Fortpflanzungsfähigkeit. Bei ersterem werden dem Staat 50.000 EUR vorenthalten. Ganz zu schweigen davon, dass der Staat bei der Verfolgung seiner Steuersünder selber diverse Rechtsbrüche begeht, vom Ankauf illegaler Daten bis hin zur rechtswidrigen Verletzung des Steuergeheimnisses im Prominentenfall.
Was tun dagegen? Am besten das naheliegende: Die Anzahl der teils höchst seltsamen Verbrauchssteuern reduzieren. Umsatzsteuer vereinheitlichen. Eine Kommission für Steuergesetze einführen. Den Rechtsschutz stärken. Den Straftatbestand der Steuerhinterziehung abschaffen. Den Steuertarif an die Inflation koppeln. (siehe alle Vorschläge in den „10 Punkte für ein neues Steuerrecht“)
All dies würde unser Steuerrecht besser, einfacher und gerechter machen. Und dennoch sollte man noch ein weiteres tun: man sollte dem Steuerbürger ein Mitbestimmungsrecht über die Verwendung seiner Steuergelder geben – etwa durch eine Zweckbindung eines Teils seiner Steuerzahlung. Dann wären Gemeinden nicht mehr Pleite, Schwimmbäder und Büchereien wieder geöffnet, Krippen, Kindergärten, Schulen und Universitäten bestens versorgt. Dann wäre Steuerzahlen nicht mehr das einseitige Schröpfen durch den Staat, willkürlich, unverständlich und unter Zwang, wie es heute empfunden wird, sondern wäre wieder was es schon immer hätte sein sollen: ein freiwilliger (!), befriedigender und sinnvoller Beitrag zu unserem Gemeinwesen. Dann wäre auch das Steuerrecht demokratisch geworden, und der Steuerzahler wieder Bürger und nicht Untertan.
> Lesen Sie auch 10 Punkte für ein besseres Steuerrecht
„Abgezockt und kaltgestellt – Wie der deutsche Steuerzahler systematisch
ausgeplündert wird“
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Prof. Dr. Peter Lüdemann ist Rechtsanwalt und Steuerberater bei LÜDEMANN WILDFEUER & PARTNER in München. Er ist Experte in mehreren Kommissionen und Buchautor („Abgezockt und kaltgestellt“).
LÜDEMANN WILDFEUER & PARTNER www.etl-gloabl.com.
Schreiben Sie Peter Lüdemann: peter.luedemann@etl.de
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