Gas-Alarm: Wie Versteigerungsverfahren für Unternehmen funktionieren könnten

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Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat die zweite von drei Eskalationsstufen des Notfallplans Gas ausgerufen. Statt nach dem Rasenmäher-Prinzip den Gasverbrauch für alle zu drosseln – und damit zu riskieren, viele industrielle Familienunternehmen an den Rand ihrer Existenz zu bringen –, sollten all jene Firmen Einspar-Anreize erhalten, die am ehesten auf Gas verzichten können.

Von Albrecht von der Hagen

Die sogenannte Alarmstufe folgt auf die seit dem 30. März geltende Frühwarnstufe. Der Bundeswirtschaftsminister pochte in diesem Zusammenhang darauf, dass mehr Gas eingespart werden müsse. Alle Verbraucherinnen und Verbraucher – sowohl in der Industrie, in öffentlichen Einrichtungen wie in den Privathaushalten – sollten den Gasverbrauch möglichst weiter reduzieren, so Habeck.

Wir Familienunternehmer drängen darauf, die akute Gas-Krise so marktwirtschaftlich und fair wie nur möglich zu regeln, vor allem, um die zu erwartenden volkswirtschaftlichen Gesamtschäden so gering wie möglich zu halten. So sollte Gas überall dort eingespart werden, wo immer es für die verbrauchenden Unternehmen machbar ist, ohne den Fertigungsprozess und damit die Lieferketten zu unterbrechen und in der Folge unabsehbare Kaskadeneffekte für unsere Gesamtwirtschaft heraufzubeschwören.

“Einsparpotentiale heben, ohne notwendige Wertschöpfungsketten zu gefährden”

Statt nach dem Rasenmäher-Prinzip den Gasverbrauch für alle zu drosseln – und damit zu riskieren, viele industrielle Familienunternehmen an den Rand ihrer Existenz zu bringen -, sollten all jene Firmen Einspar-Anreize erhalten, die am ehesten auf Gas verzichten können. Wir unterstützen daher mit Nachdruck den Vorschlag, eine marktwirtschaftliche Versteigerung von Abwurfleistung/Regelenergie im Gasmarkt zu entwickeln, denn das öffnet den Weg zur effizientesten Gas-Einsparung.

So gibt es zahlreiche Unternehmen, die für ihre Produktion auf einen anderen, allerdings teureren Energieträger ausweichen können. Wenn diese Unternehmen durch die Versteigerung eine Kompensation bekommen, wäre ein Wechsel des Energieträgers in vielen Fällen möglich. Auf diese Weise könnten sicher beträchtliche Einsparpotentiale gehoben werden, ohne notwendige Wertschöpfungsketten zu gefährden. Zudem ermöglichte dieser Weg denjenigen industriellen und meist arbeitsplatz-intensiven Familienunternehmen, die zwingend auf Gas angewiesen sind, eine Chance auf den Weiterbetrieb.

Wir von DIE FAMILIENUNTERNEHMER empfehlen ein gestaffeltes Verfahren und eine Ausschreibung in mehreren Runden bzw. Stufen, um den geringstmöglichen Schaden an der Volkswirtschaft zu verursachen.

So sollten in der ersten Stufe sich nur Unternehmen beteiligen dürfen, die trotz des Gasverzichts die Produktion nicht stilllegen müssen und auch keine Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken müssen. Es sollten so viele Unternehmen wie möglich einbezogen werden, um auch kleinere Einsparpotenziale zu heben (z. B. Bürogebäude u. Ä.).

Sollte die Menge an eingespartem Gas nicht ausreichen, könnte eine zweite Stufe der Einspar-Ausschreibung mit weiter gefassten Kriterien angeschlossen werden – und zum Bespiel Unternehmen ansprechen, die die Produktion um nicht mehr als 50 Prozent herunterfahren und ihre Mitarbeiter zu weniger als 50 Prozent in Kurzarbeit schicken müssen.

Ein solches Verfahren wäre unter den gegebenen Umständen am besten geeignet, einen kompletten Ausfall an Vorlieferanten zu vermeiden, die Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft im Rahmen des Möglichen zu erhalten, die Mitarbeiter in Beschäftigung zu halten und auch den Bundeshaushalt und die Sozialkassen zu schonen.

Albrecht von der Hagen ist Hauptgeschäftsführer des Verbands DIE FAMILIENUNTERNEHMER, der politischen Interessenvertretung für mehr als 180.000 Familienunternehmer für die Werte Freiheit, Eigentum, Wettbewerb und Verantwortung. Die Familienunternehmer in Deutschland beschäftigen in allen Branchen über 8 Millionen Mitarbeiter und erwirtschaften jährlich einen Umsatz in Höhe von 1.700 Milliarden Euro

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