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Datenschutz gilt auch für Unternehmer!

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Ein Paukenschlag im Guten: Der Gerichtshof der Europäischen Union hat den Datenschutz für Unternehmer gestärkt und in seinem gestrigen Urteil klargestellt, dass die Öffnung des Transparenzregisters für Jedermann rechtswidrig ist.

Von Reinhold von Eben-Worlée

Gegenstand des Verfahrens war die Umsetzung der EU- Geldwäscherichtlinie in Form eines Transparenzregisters in Luxemburg – eines Registers, wie es auch in Deutschland betrieben wird. Nach Ansicht des Gerichtshofs stellt der öffentliche Zugang zu den Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten dar. Es fehle mit der Öffnung dieser Register für Jedermann an der Wahrung des Gebotes zur Erforderlichkeit und damit an der Verhältnismäßigkeit zwischen Transparenz und Datenschutz- bzw. Schutz von Persönlichkeitsrechten. Die Bestimmungen zur Offenlegung von Unternehmensdaten sind damit ungültig. Seit Beginn der Debatten zu einem öffentlichen Transparenzregister haben DIE FAMILIENUNTERNEHMER genau auf diese implizite Verletzung der Grundrechtecharta wiederholt hingewiesen ohne dass die Legislative darauf Rücksicht genommen hätte.

Mit seinem jüngsten Urteil hat sich nun auch der EuGH in Luxemburg unserer Rechtsauffassung angeschlossen, ein Paukenschlag im Guten. Datenschutz gilt für alle und somit auch für Unternehmer. Das wurde nun eindrücklich bestätigt. Wir Familienunternehmer begrüßen dieses EUGH-Urteil sehr. Es stellt klar, dass Daten von Unternehmern eben nicht uneingeschränkt veröffentlicht werden dürfen und dieses einen schwerwiegenden Eingriff in deren Grundrechte darstellt. Transparenz ist als Mittel gegen Geldwäschebekämpfung unumstritten, aber der Zweck heiligt bekanntlich nicht alle Mittel. Das Urteil muss nun schnellstmöglich umgesetzt werden.

Für diese und alle folgenden Regierungen in Europa sollte das Urteil eine Warnung sein. Auch im neuen Online-Handelsregister werden Daten über Unternehmer uneingeschränkt veröffentlicht und sind frei von überall in der Welt abruf- und speicherbar. Damit steht die Tür für Kriminelle, für Industriespione und Konkurrenten sperrangelweit offen. Eine Schande für den Datenschutz, eine persönliche Gefährdung von Einzelpersonen und eine immense wirtschaftliche Wettbewerbsverzerrung. Datenmissbrauch ist vorhersehbar. Die Register sollten die Kriminalität bekämpfen nicht die vielen ehrlichen Unternehmer in Europa an den Pranger stellen. Register mit denen es mit einem Mausklick möglich ist an alle Daten zu kommen ohne zusätzliche Berechtigungsschranken leisten jedoch in erster Linie kriminellen Machenschaften Vorschub. Solange sämtliche hinterlegten Daten nicht auf Vereinbarkeit mit der DSGVO und der neuen EU-Rechtsprechung bewertet wurden, sind alle Register umgehend aus dem Netz zu nehmen, bis deren Unrechtmäßigkeiten jeweils geklärt und geheilt sind.

Reinhold von Eben-Worlée, Geschäftsführender Gesellschafter der E.H. Worlée & Co. (GmbH & Co.) KG in Hamburg, ist Präsident des Verbands DIE FAMILIENUNTERNEHMER. Die Familienunternehmer in Deutschland beschäftigen in allen Branchen über 8 Millionen Mitarbeiter und erwirtschaften jährlich einen Umsatz in Höhe von 1.700 Milliarden Euro

Eine Antwort zu “Datenschutz gilt auch für Unternehmer!”

  1. Seit einigen Tagen gibt es eine Petition, die sich für besseren Datenschutz personenbezogener privater Daten der Unternehmer, Geschäftsführer, Prokuristen, Arbeitnehmer und anderer Betroffenen im Handelsregister einsetzt.
    Ich hoffe auf eine rege Beteiligung und zahlreiche Mitzeichner, so dass sich Bundestag und Justizminister Buschmann vor der Handelsregister-Problematik nicht mehr wegducken können. Vielen Dank.
    https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2022/_09/_07/Petition_138695.html

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