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Die vielfach unterschätzte Rürup-Rente für den Geschäftsführer
Viele Geschäftsführer und leitende Angestellte kümmern sich nach wie vor viel zu wenig um eine sichere und sinnvolle Altersvorsorge. Dabei wurden seitens Gesetzgeber und Versicherungswirtschaft hoch flexible und sichere Produkte geschaffen, die oftmals mit ihren Leistungsmerkmalen unterschätzt werden. Sei es die Nutzung von Steuervorteilen über den Sonderausgabenabzug von bis zu 44.344 EUR pro Jahr, die hoch flexiblen Beitragszahlungen oder der gesetzliche Pfändungsschutz (gemäß ZPO §851c) – die Rürup-Rente bietet mehr als nur eine sichere Basisrente.
Grundsätzlich ist die Basis-Rente (oder Rürup-Rente) für Geschäftsführer, Selbstständige, Freiberufler und Arbeitnehmer mit höheren Einkommen gedacht, die Beitragszahlungen in die private Altersvorsorge nicht mehr geltend machen können und daher anderweitige Alternativen benötigen. Hier wurde 2005 die so genannte Rürup-Rente als eine staatlich subventionierte Alternative geschaffen. Basierend darauf hat die Versicherungswirtschaft eine Vielzahl von unterschiedlichen Produkten geschaffen, die als private Basis-Rente bekannt ist. Hierbei geht es um eine kapitalorientierte Altersabsicherung, die sich aus erwirtschafteten Erträgen und eingezahlten Beiträgen zusammensetzt und ausschließlich komplett als lebenslange Rente ausgezahlt wird. Durch die Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsrente oder einer Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit gilt eine Altersvorsorge nach der Rürup-Rente als optimale Basis-Absicherung insbesondere für die Führungsriege der deutschen Wirtschaft.
Sonderausgabenabzug bis zu 44.344 EUR pro anno
Die steuerliche Berücksichtigung für die Altersvorsorge nach der Rürup-Rente wurde 2015 auf 44.344 EUR p.a.erhöht. Dieser Sonderausgabenabzug erhöht sich von derzeit 80% der gezahlten Beiträge jährlich in 2%-Schritten, wobei dann die Beträge in 2025 komplett abzugsfähig sind. Für Alleinstehende liegt der maximal abzugsfähige Betrag bei 22.172 EUR pro Jahr. Besonders zu erwähnen wäre hier, dass die Beiträge zur Rürup-Rente im Gegensatz zu normalen, privaten Verträgen zur Altersvorsorge in diese Sonderausgabenabzugsregelung fallen und somit die jährliche Steuerlast signifikant mindern können.
Flexible Beiträge: kleinerer Verdienst – kleinere Sonderzahlungen
Die Versicherungswirtschaft bietet hoch flexible Beitragsmodelle an. So kann zum Beispiel ein relativ geringer monatlicher Beitrag für einen Versicherungsvertrag zur Basis-Rente vereinbart werden, jedoch mit einer Option zu Sonderzahlungen. Besonders in saison- oder konjunkturabhängigen Betrieben lässt sich erst gegen Ende eines Geschäftsjahres der Erfolg eines Unternehmens absehen. Hier ergeben sich besondere Möglichkeiten für den Versicherungsnehmer, denn bei einem sehr erfolgreichen Geschäftsverlauf kann die Zahlung in die Rürup-Rente bis zur vollen Höhe mit einem maximalen Nutzen noch bis zum Jahresende erfolgen. Lässt sich der nötige positive Geschäftsverlauf nicht absehen, entfallen diese Sondereinzahlungen und belasten das private Budget nicht. Besonders Unternehmen kleinerer und mittlerer Betriebe schätzen diese Flexibilität.
Pfändungsschutz ist die beste Absicherung für das Alter
Einzahlungen in Renten-Versicherungsverträge nach der Basis-Rente sind Altersvorsorgeleistungen und nach der Zivilprozessordnung (gemäß ZPO §851c) mit Änderung vom 26.03.2007 eingeschränkt pfändbar. Dieses ist ein besondershervorzuhebendes Merkmal der Altersabsicherung nach der Rürup-Rente, denn Selbstständige, Freiberufler und Arbeitnehmer mit höheren Einkommen sind oftmals durch die Sozialversicherungen nicht ausreichend abgesichert und durch Ihre Unternehmungen einem höheren Risiko einer Insolvenz ausgesetzt. Diemonatlichen Einzahlungen und die Sonderzahlungen in die Basis-Rente sind auch im Falle einer Privat-Insolvenz weitestgehend unpfändbar.
Kein Abschluss ohne Beratung
Die Rürup-Rente bietet sehr sichere und sinnvolle Möglichkeiten der Altersvorsorge für Unternehmer, Freiberufler und Arbeitnehmer mit höherem Einkommen. Die Entscheidung für das richtige Versicherungsunternehmen und den besten Vertrag, egal ob Klassik-, Hybrid oder Fondstarif, sollte immer mit einer höchst individuellen und unabhängigen Beratung erfolgen. Hier gilt es, den optimalen Ansatz und die sichere Umsetzung auf die Bedürfnisse und Belange des Einzelnen aus der Vielzahl zur Verfügung stehender Produkte zu finden und umzusetzen. Unser Ratschlag: Kein Abschluss ohne umfassende, unabhängige Beratung!
Kay Lüdgers
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