Was passiert mit Ihrem Vermögen, wenn Sie sterben? Könnten Sie diese Frage eindeutig beantworten?
Senior Wealth Planner Maximilian Kleyboldt von der Bethmann Bank weiß: Auf ihren eigenen Tod sind die meisten Menschen denkbar schlecht vorbereitet. Im Interview spricht er über häufige Irrtümer in der Nachfolgeplanung – und eine bewährte Methode, sie aufzudecken.
Herr Kleyboldt, als Wealth Planner bei der Bethmann Bank lassen Sie Ihre Kundinnen und Kunden regelmäßig „probesterben“. Tut das weh?
Maximilian Kleyboldt: Keine Sorge, das Vorgehen ist nicht so dramatisch, wie es klingt. Schmerzen im physischen Sinne kann ich jedenfalls ausschließen. Aber wenn ich ehrlich bin: Ein bisschen unangenehm kann es trotzdem werden. Beim Probesterben schauen wir uns an, welche Auswirkungen der plötzliche Tod unserer Kunden auf ihr Vermögen und ihre Erben hätte. Was wäre, wenn sie gestern verstorben wären? Nicht selten stellt sich heraus, dass das Ergebnis unserer Berechnungen mit den Erwartungen und Wünschen des Erblassers wenig zu tun hat.
Woran liegt das? Haben Ihre Kunden nicht vorgesorgt? Oder haben sie falsch vorgesorgt?
Uns begegnet beides. Grundsätzlich kann man sagen, dass sich die wenigsten Menschen ausreichend mit dem Thema befassen. Das ist durchaus nachvollziehbar: Mit dem eigenen Tod beschäftigt sich niemand gern. Laut einer Studie der Deutschen Bank aus dem Jahr 2024 haben jedenfalls nur 35 Prozent der Deutschen ein Testament verfasst. Selbst bei den über 65-Jährigen sind es lediglich 50 Prozent. Es gibt aber auch Kundinnen und Kunden, die fest davon überzeugt sind, alles bestens geregelt zu haben. Und die dann überrascht sind, wenn wir ihnen aufzeigen, welchen Irrtümern sie aufgesessen sind.
“Mit dem eigenen Tod beschäftigt sich niemand gern”
Was sind das für Irrtümer?
Interessant finde ich zum Beispiel das Thema Güterstand bei Ehepartnern. Es gibt immer noch sehr viele Menschen, die sich für das Modell der Gütertrennung entscheiden. So wollen sie ihr Vermögen schützen, wenn es zu einer Scheidung kommen sollte. Verständlicherweise soll ein Partner, der die Trennung vielleicht sogar ausgelöst hat, nicht auch noch finanziell profitieren. Das Problem ist, dass die Gütertrennung auch im Todesfall gilt. Nehmen wir an, Sie sind bis zu Ihrem Tod glücklich liiert. Da ist es doch ärgerlich, wenn der geliebte Ehemann oder die geliebte Ehefrau hohe Erbschaftsteuern zahlen muss, nur weil Sie sich zu Lebzeiten bestmöglich absichern wollten.
Was wäre eine gute Alternative zur Gütertrennung?
In vielen Fällen empfehle ich die modifizierte Zugewinngemeinschaft. Im Todesfall bringt sie die steuerlichen Vorteile einer klassischen Zugewinngemeinschaft – und im Scheidungsfall die Absicherung, die sich viele Menschen wünschen.
Welche Fehler bei der Nachfolgeplanung begegnen Ihnen noch?
Ach, ich würde gar nicht von Fehlern sprechen. Es ist ein komplexes Thema, bei dem man viele verschiedene Aspekte berücksichtigen muss – von der individuellen familiären Situation bis zu steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Und natürlich die Strukturierung des eigenen Vermögens. Da fällt mir zum Beispiel der Fall eines Kunden ein, der ganz stolz war, weil er über viele Jahre in Immobilien investiert hatte. Mit dieser soliden Geldanlage wähnte er sich und seine Erben auf der sicheren Seite. Was er dabei allerdings nicht bedacht hatte, war die nötige Liquidität, die es braucht, um die Erbschaftsteuer zu bezahlen. Man tut seinen Nachkommen einen großen Gefallen, wenn man sein Vermögen schon zu Lebzeiten diversifiziert und ausreichend liquide Vermögenswerte vorhält.
Maximilian Kleyboldt (CFP ® ) ist seit 2014 als Senior Wealth Planner bei der Bethmann Bank beschäftigt. Seit 2022 betreut er neben dem Standort Bremen bundesweit die Berater im Private Investment Office und koordiniert das Center of Excellence in Frankfurt. Seine Schwerpunkte umfassen die Erstellung von individuellen Anlagekonzepten, Finanzplanung und insbesondere die Nachfolgeplanung und Strukturierung von Familien- und Stiftungsvermögen.
Sie haben die steuerlichen und rechtlichen Aspekte der Nachfolgeplanung erwähnt. Können Sie als Bank Ihre Kunden zu diesen Themen beraten?
Eine steuerrechtliche Beratung im engeren Sinne bieten wir nicht an – das dürfen wir auch regulatorisch nicht. Dennoch ist es für uns selbstverständlich, schon bei der Analyse der Ausgangssituation alle relevanten Faktoren mitzudenken. Dabei orientieren wir uns am sogenannten magischen Viereck der Nachfolge, das sich aus den Themenbereichen Familie, Vermögen, Steuern und Recht zusammensetzt. Zwischen diesen Bereichen gibt es so viele Wechselwirkungen und Zusammenhänge, dass eine isolierte Betrachtung wenig zielführend wäre. Im Kern geht es um Vermögenserhalt über Generationen und um das Wohl der Kunden. Nachfolgeplanung bedeutet somit aus unserer Sicht, Diskussion und Abbildung von Nachfolgegestaltungen im Vermögenskontext.
Wenn es um die Umsetzung rechtlicher Maßnahmen geht, etwa das Aufsetzen von Testamenten oder Vollmachten, haben wir gute Erfahrungen damit gemacht, eng mit den Rechtsexperten unserer Kunden zusammenzuarbeiten. Das Ziel ist immer, so ganzheitlich wie möglich vorzugehen. Denn wie gesagt: Alles hängt mit allem zusammen.
Bei der Umsetzung rechtlicher und steuerlicher Maßnahmen sind uns klare Grenzen gesetzt. Als Bankberater dürfen wir keine Testamente aufsetzen, keine Steuer- und Rechtsberatung leisten und keine Vollmachten individuell aufsetzen.
“Viele Menschen scheinen zu hoffen, dass sich alles von allein regeln wird”
Gibt es abschließend noch einen Tipp, den Sie unseren Leserinnen und Lesern geben können?
Ich glaube, das Wichtigste ist, sich überhaupt mit dem Thema auseinanderzusetzen. Viele Menschen scheinen zu hoffen, dass sich alles von allein regeln wird. Nach dem Motto: Es gibt ja eine gesetzliche Erbfolge, außerdem verstehen sich meine Kinder so gut, die werden das schon hinkriegen. Unterschätzen Sie nicht, welche Bürde Sie Ihren Erben damit auferlegen. Wenn man als Erbengemeinschaft alles gemeinsam entscheiden muss, weil vorab nichts geklärt wurde; wenn man die Steuer nicht bezahlen kann, weil keine liquiden Mittel da sind; oder wenn zum Beispiel in Patchwork-Familien die einen Kinder aus Versehen mehr bekommen als die anderen. Das ist alles kein Vergnügen.
Im Übrigen empfehle ich die Lektüre unseres aktuellen Whitepapers zum Thema Probesterben. Darin klären wir nicht nur über die gängigsten Irrtümer auf, sondern nennen auch sieben goldene Regeln für eine vorausschauende Nachfolgeplanung.
Über die Bethmann Bank – Echt. Nachhaltig. Privat. Gegründet 1712, ist die Bethmann Bank heute einer der TOP-3-Anbieter von Private Banking in Deutschland und betreut im Fokus vermögende Privatkunden, Familienunternehmen und Vermögensverwalter. Die Bethmann Bank gehört zur niederländischen ABN AMRO, einer der kapitalstärksten Banken Europas. Der Name Bethmann steht, wie alle Mitglieder von ABN AMRO Private Banking, für individuelle Beratung ohne Fokus auf eigene Produkte. Kundinnen und Kunden erhalten klare, verständliche Lösungen mit einem besonderen Fokus auf Nachhaltigkeit. Mit 13 Standorten ist die Bethmann Bank in allen wichtigen Wirtschaftsregionen Deutschlands vertreten. ABN AMRO verwaltet mit ihrem Private Banking Netzwerk in Nordwesteuropa insgesamt mehr als 200 Mrd. Euro an Kundengeldern und gehört in der Eurozone zu den Top-3-Banken.
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