
Diese arbeitsrechtlichen Änderungen sollten Arbeitgeber 2017 im Blick behalten. Von Barbara Pommer. 1. Verfall- und Ausgleichsklauseln Schon zum 1. Oktober 2016 ist bezüglich dieser Klauseln eine wesentliche Änderung eingetreten. Enthalten die Klauseln die Verpflichtung, dass Ansprüche schriftlichgeltend gemacht werden müssen, ist die Klausel, wenn sie in neuen Arbeitsverträgen enthalten ist, unwirksam. In den Neuverträgen muss es statt „schriftlich“ jetzt „inArtikel lesen
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