Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) 2/4

Keine Kommentare Lesezeit:

Der zweite Teil zum Abschlussprüfungsreformgesetz (AreG) setzt sich mit der Rotation des Abschlussprüfers auseinander:

Von der EU-Verordnung betroffen ist die sogenannte externe Abschlussprüfer-Rotation. Das heißt: Wie lange darf ein und derselbe Abschlussprüfer für ein kapitalmarktorientiertes Unternehmen tätig sein?“

Dr. Thomas Senger erläutert im Lexikon des Chefwissens, ob die EU-Verordnung Freiheitsgrade offen lässt und welchen Zeiträumen die Rotation unterworfen ist.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Lexikon des Chefwissens

Sind Sie selbst ein Experte, der seine Kompetenzen in Video-Tutorials zur Verfügung stellen möchte?

Anna Schäfer hat alle Infos für Sie:
redaktionsteam@deutscheswirtschaftsfernsehen.de
oder rufen Sie in unserer TV-Redaktion an: 02131 / 77 687 – 20

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Language