Raum für Entwicklung

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Fläche ist endlich. Diese Erkenntnis ist nicht neu, wohl aber die wachsende Konkurrenz unterschiedlicher Nutzungsansprüche. Die IHK-Organisation hat jetzt eine Handreichung mit Ideen und Maßnahmen veröffentlicht, die helfen können, Wirtschaftsflächen der Zukunft zu identifizieren.

Kommunen stehen in der stetigen Herausforderung sich verändernden Flächennutzungsansprüchen im Rahmen ihrer Bauleitplanung stellen zu müssen. Veränderungen der Bevölkerung, struktureller Umbruch der Wirtschaft erfordern unter Beachtung von energie- und umweltpolitischen Zielen ein Umdenken der Flächennutzung.

Eines wird dabei immer deutlicher: Fläche ist endlich. Unternehmen stoßen bei der Neuansiedelung oder Expansion immer häufiger auf ein enormes Problem: Sie finden kein geeignetes Grundstück. (Bau-)Fläche ist ein knappes Gut. Wohngebiete, Erholungsräume, Freizeitmöglichkeiten, Naturschutzgebiete, Landwirtschaft, Verkehr und Gewerbe konkurrieren dabei miteinander. So haben in den zehn größten Städten Nordrhein-Westfalens die Gewerbe- und Industrieflächen zwischen 2016 und 2021 in Summe um mehr als 200 Hektar abgenommen, während Wohnbauflächen in denselben Städten um mehr als 1.500 Hektar zugenommen haben.

Konkurrierende Nutzungsansprüche

Nicht nur innerhalb bebauter Stadt- und Ortsteile wird darum gerungen, ob und wie Flächen genutzt werden sollen. Aufgrund fehlender Entwicklungsperspektiven im Innenbereich nehmen mittlerweile auch im Außenbereich die konkurrierenden Nutzungsansprüche zu. Abseits der Städte kommen außerdem Infrastrukturmaßnahmen dazu, wie der Ausbau von Stromtrassen oder erneuerbarer Energien. Dabei werden sie mit dem (politischen) Ziel konfrontiert, möglichst wenig oder gar keine neuen Flächen mehr in Anspruch zu nehmen.

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Aus planerischer Sicht sind zwar häufig noch Flächen vorhanden, doch trifft sich dann Theorie auf Praxis: Oft genug sind diese Flächen durch ihren Zuschnitt, bau- und immissionsschutzrechtliche Nutzbarkeit oder schlechte Verkehrsanbindung nicht marktgängig oder auch durch eine näher gerückte Wohnbebauung und geänderte Rahmenbedingungen (z. B. geänderte Hochwasserschutzregelungen) nur noch eingeschränkt nutzbar. Mangelnde Verkaufsbereitschaft, überzogene Preisvorstellungen und eine fehlende Akzeptanz in der Bevölkerung für bauliche Vorhaben erschweren die Situation zusätzlich.

Von Planungsrecht, Akzeptanz und mehr

Für die Entwicklung von Wirtschaftsflächen sind die Voraussetzungen also alles andere als optimal. Dennoch gibt es eine ganze Reihe von innovativen Ideen und Maßnahmen, um die Anforderungen für eine generelle Eignung von Fläche für Unternehmen zu identifizieren – und damit die Wirtschaftsflächen der Zukunft aufzuzeigen.  Unter der Überschrift „Raum für Entwicklung“ haben Fachexpertinnen und -experten der Industrie- und Handelskammern (IHKs) und der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) auf elf Seiten konkrete Handlungsempfehlungen, Vorschläge und Anpassungsbedarfe zusammengestellt, die aus Sicht der Unternehmen zur Lösung der Flächenproblematik beitragen können und die Anforderungen an die Wirtschaftsflächen der Zukunft in den Blick nehmen.

Die Ideen berücksichtigen Veränderungen der unternehmerischen Flächenbedarfe wie auch planungsrechtliche und infrastrukturelle Einschränkungen, Schwierigkeiten bei Flächenkauf oder -nutzung, die Akzeptanz in der Bevölkerung sowie Nachhaltigkeit und Ökologie. Sie reichen vom digitalen Gewerbeflächenmonitoring über eine Präferenz für modulare und mehrgeschossige Bauweisen über die Einrichtung von Wendehammern bis hin zu grundlegenden Anpassungen bei der anstehenden Novelle der Technischen Anweisung (TA) Lärm.

Neben der Inwertsetzung von Flächenpotentialen und einer strategischen Flächenvorratsplanung sind ist beispielsweise das digitale Brachflächenkataster des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen als mustergültige zu nennen. Das digitale Potenzialflächenkataster verbessert die planerische Basis in der Regional- und Bauleitplanung zugunsten der Ausschöpfung von Entwicklungspotentialen im Innenbereich. Der Grundsatz „Innen- vor Außenentwicklung“ kann somit noch besser berücksichtigt und der Außenbereich geschont werden. Hessische Kommunen können das Tool kostenfrei nutzen. Eine nachahmenswerte Initiative!

Vorschläge aus der DIHK-Studie

Veränderung der Flächenbedarfe der Unternehmen:

  • Bestehende Wirtschaftsflächen erhalten und nachhaltig weiterentwickeln
  • Bauland für neue Industrie- und Gewerbegebiete ausweisen
  • Urbane Gebiete fördern, Büroflächen ausweisen

Planungsrechtliche Einschränkungen:

  • Modernes Planrecht umsetzen
  • Verpflichtender Ausgleich bei Verlust von Gewerbeflächen
  • Verbindliche und standardisierte Vorgaben über den Umfang von Ausgleichsmaßnahmen
  • Flexibler Tausch von Planungs- und/oder Ausgleichsflächen
  • Lärmgutachten an höchstmöglichen Immissionen orientieren
  • Grundlegende Anpassungen in der TA-Lärm
  • Wahrung des planungsrechtlich festgesetzten Gebietstypus

Infrastrukturelle Einschränkungen:

  • Verkehrsflächen an die aktuellen Anforderungen der Logistik und Mobilität anpassen

Schwierigkeiten beim Flächenkauf oder der Flächennutzung:

  • Strategisches Flächenmanagement und planungsrechtliche Hoheit bewahren

Akzeptanz in der Bevölkerung:

  • Verständigung, Versachlichung, Vorteile

Nachhaltigkeit und Ökologie / Biodiversität:

  • Bürokratische Hürden abbauen, um freiwillige Projekte zu fördern

Die DIHK-Veröffentlichung „Raum für Entwicklung – Anforderungen an die Wirtschaftsflächen der Zukunft“ steht hier zum Download bereit

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Bild Oben: von Pixabay

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