Sie ist durch!

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Es ist vollbracht! Nach 10 Jahren Diskussion, Verhandlung, Abänderung, Rückzug und erneuter Vorlage ist die Aktionärsrechterichtlinie am 14.03.2017 im europäischen Parlament in Straßburg angenommen worden. Wichtigster Punkt: Die Vorstandsvergütung wird in der Hauptversammlung behandelt.

Nun darf man gespannt sein, wie die Umsetzung in nationales Recht in Deutschland aussehen wird. Dass es tatasächlich zu Veränderungen für den Aufsichtsrat in börsennotierten Unternehmen kommen wird, daran kann kein Zweifel bestehen. Ebenso wenig wie an der Tatsache, dass die Vergütung von Vorständen durch das „Say on Pay“ der Hauptversammlung noch weiter in den Fokus der öffentlichen Diskussion geraten wird.

Ob Sergie Cofferati, der Berichterstatter (Rapporteur) für das EU-Parlament, den Unternehmen mit seinem Engagement in der Sache langfristig einen Gefallen getan hat oder ob es sich bei der Shareholder Rights Directive um einen weiteren „Rucksack“ handelt, wird die Zukunft weisen. Einstweilen darf er sich über ein eindeutiges Abstimmungsergebnis von 646:39 freuen.

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