
Tariftreuegesetz: Wozu soll das gut sein?
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines neuen Bundestariftreuegesetzes – in vollem Wortlaut: „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes“ – in die parlamentarische Debatte gegeben.
Von Professor Dr. h.c. mult Roland Koch
Das neue Gesetz verpflichtet Unternehmen künftig bei öffentlichen Aufträgen zur Einhaltung von Tariflöhnen. Sicherlich, eine solche Forderung gehört zu den Herzensanliegen der Sozialdemokraten – und es steht verbindlich im Koalitionsvertrag. Also wird es wahrscheinlich kommen und wir könnten uns die Diskussion sparen. Aber so schnell hätte Ludwig Erhard nicht einmal bei Konrad Adenauer aufgegeben!
Die Frage, ob ein solches Gesetz wirklich nötig ist, muss auch jetzt diskutiert werden. Die möglicherweise ursprünglich guten Absichten des Gesetzes haben sich nämlich inzwischen erledigt. Die Idee dazu stammt aus dem letzten Jahrzehnt des letzten Jahrhunderts. Seit 2014 gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn, schon länger haben alle Arbeitnehmer garantierte Mindesturlaubsansprüche (20 Werktage bei einer Fünftagewoche) und einen Kündigungsschutz. Was also außer weiterer Bürokratie und Einschränkung des legitimen Wettbewerbs am Arbeitsmarkt soll das neue Gesetz leisten können? Ich kann da nur wenig finden und meine, diese Frage muss man auch Sozialdemokraten stellen.
Tariftreuegesetz: Wozu soll das gut sein?
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines neuen Bundestariftreuegesetzes – in vollem Wortlaut: „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes“ – in die parlamentarische Debatte gegeben. Das neue Gesetz verpflichtet Unternehmen künftig bei öffentlichen Aufträgen zur Einhaltung von Tariflöhnen. Sicherlich, eine solche Forderung gehört zu den Herzensanliegen der Sozialdemokraten – und es steht verbindlich im Koalitionsvertrag. Also wird es wahrscheinlich kommen und wir könnten uns die Diskussion sparen. Aber so schnell hätte Ludwig Erhard nicht einmal bei Konrad Adenauer aufgegeben!
Die Frage, ob ein solches Gesetz wirklich nötig ist, muss auch jetzt diskutiert werden. Die möglicherweise ursprünglich guten Absichten des Gesetzes haben sich nämlich inzwischen erledigt. Die Idee dazu stammt aus dem letzten Jahrzehnt des letzten Jahrhunderts. Seit 2014 gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn, schon länger haben alle Arbeitnehmer garantierte Mindesturlaubsansprüche (20 Werktage bei einer Fünftagewoche) und einen Kündigungsschutz. Was also außer weiterer Bürokratie und Einschränkung des legitimen Wettbewerbs am Arbeitsmarkt soll das neue Gesetz leisten können? Ich kann da nur wenig finden und meine, diese Frage muss man auch Sozialdemokraten stellen.
Marktbefreit: Löhne, Urlaub, Kündigung
Im Detail sieht das Tariftreuegesetz vor, dass Unternehmen öffentliche Aufträge des Bundes künftig nur erhalten, wenn sie ihren Beschäftigten die branchenüblichen Tarifbedingungen gewähren. Dazu zählen insbesondere Löhne nach Tarifvertrag sowie tariflich vereinbarte Arbeitszeiten, Urlaubstage und Sonderzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld) entsprechend der geltenden Branchentarife. Diese Pflicht soll auch für Subunternehmen gelten und von einer neuen Prüfstelle überwacht werden. Zum Nachweis können Unternehmen sich durch eine Zertifizierung als tariftreu erklären lassen. Bei Verstößen drohen Vertragsstrafen von bis zu 10 Prozent des Auftragswerts, Ausschluss von künftigen Vergaben oder sogar Kündigung des Auftrags.
Die Befürworter wollen, dass die öffentliche Hand ihre Marktmacht nutzt: für faire Löhne und bessere Arbeitsbedingungen. Sie verweisen auf den Rückgang tariflich geregelter Verträge. Diese empirische Tatsache ist richtig und man kann durchaus bedauern, dass die Tarifbindung der Arbeitsverhältnisse in Westdeutschland statt 68 Prozent im Jahr 2000 auf nur noch 51 Prozent im Jahr 2022 erreichte, in Ostdeutschland sogar statt 63 nur noch 44 Prozent. Ganz sicher tragen dafür beide Seiten Verantwortung, sowohl Arbeitgeber, die die Tarifgemeinschaften verlassen, als auch Gewerkschaften, die – jenseits des öffentlichen Dienstes – offensichtlich nicht mehr fähig sind, Arbeitnehmer vom Sinn einer Gewerkschaftsmitgliedschaft zu überzeugen. Aber werden damit alle Löhne außerhalb der Tarifverträge „unfair“? Ja, es stimmt, dass im gemessenen Durchschnitt Löhne ohne Tarifverträge etwa elf Prozent unter den Tariflöhnen liegen. Aber natürlich alles jenseits des gesetzlichen Mindestlohns und damit im Rahmen der wünschenswerten Schwankungen eines funktionierenden Arbeitsmarktes. Wenn sich Betriebe einen Auftrag durch zulässige wirtschaftlichere Arbeitsbedingungen erkämpfen, dann ist das nicht unfair, sondern das Wesen der Marktgesetze.
Die angeblichen Ziele werden nicht erreicht
Das Argument der größeren Tarifbindung wird besonders brüchig, wenn man sich die bisherigen Effekte von Tariftreuegesetzen in einzelnen Bundesländern ansieht. Nordrhein-Westfalen etwa führte 2012 ein Tariftreue- und Vergabegesetz ein; dennoch sank dort der Anteil der Beschäftigten mit Tarifvertrag von rund 36 Prozent im Jahr 2014 auf nur noch 25 Prozent im Jahr 2020. In Berlin ging die Tarifbindung trotz dortiger Vorschriften von 16 Prozent auf 14 Prozent zurück. Aber: Auch in Bayern, das keine Tariftreue-Regelung kennt, sank die Tarifbindung im gleichen Zeitraum von 29 auf 25 Prozent. Die Zahlen legen nahe, dass ein Tariftreuegesetz allein keine Trendumkehr bewirkt. Faktoren wie die generelle Mitgliederentwicklung von Gewerkschaften oder Branchenstrukturen scheinen gewichtiger zu sein.
Die Bürokratie wächst und wächst
Eines aber wird das Gesetz gewiss verändern: Die Bürokratie wird einen weiteren Kraken-Arm bekommen. Unternehmen müssen künftig detailliert dokumentieren, dass sie bei jedem Auftrag die einschlägigen Tarifbedingungen einhalten. Die Einrichtung einer neuen Kontrollbehörde und der Verwaltungsaufwand für Überprüfung und Zertifizierung bedeuten zusätzliche Bürokratiekosten für Staat und Firmen.
Obwohl der Gesetzentwurf immerhin vorsieht, dass Betriebe vorhandene Lohnabrechnungen nutzen können und bei zertifizierter Tariftreue von Nachweispflichten befreit sind, drohen neuer Aufwand, neue Vergabestreitigkeiten und neue Ausführungsrichtlinien im Dutzend. Gerade kleine Betriebe ohne eigene Rechtsabteilung werden Mühe haben, die ständig wechselnden Tarifvorgaben umzusetzen. Nehmen wir das Beispiel regional unterschiedlicher Tarife. Müssen Betriebe die Löhne nach dem möglicherweise höheren Regional-Tarif zahlen, obwohl sie anderswo ansässig sind, oder umgekehrt? Was ist, wenn ein Unternehmen zwar tarifgebunden ist, aber mit der Gewerkschaft einen Sanierungstarifvertrag ausgehandelt hat? Müssen dann für Bundesaufträge trotzdem die höheren Flächentarife gezahlt werden, um den Auftrag zu bekommen? Nicht, dass diese Fragen unlösbar wären, aber sie provozieren weitere Paragrafen und eine neue Regulierungsspirale kommt in Gang. Der Staat wird, wie der Arbeitsrechtler Alexander Zumkeller es zu Recht benennt, zur “Ersatztarifpartei” und zerstört einen weiteren Teil der Tarifautonomie.
Zu dieser Tarifautonomie gehört es übrigens auch weiterhin, gerade nicht Mitglied einer Tarifvertragspartei zu sein. Das Grundrecht der „negativen Koalitionsfreiheit“ beschreibt die Freiheit eines Unternehmens und eines Arbeitnehmers, keiner Tarifbindung zu unterliegen. Indem der Staat alle Bieter zwingt, tarifliche Bedingungen zu erfüllen, werden Arbeitgeber in ein fremdes Tarifwerk gezwungen. Das trägt das Risiko in sich, verfassungswidrig und/oder EU-rechtswidrig zu sein. So hat das Bundesverfassungsgericht vor 20 Jahren das Berliner Tariftreuegesetz zwar aus sozialen Gründen als gerechtfertigt angesehen, aber es spricht einiges dafür, dass nach dem Mindestlohngesetz gerade diese Rechtfertigung entfallen ist. Und in Europa ist es schlicht ein weiteres prohibitives Wettbewerbshindernis, das nicht in die Zeit passt.
Kommt das Tariftreuegesetz wird der Mindestlohn überflüssig
Die Befürworter in der Regierungskoalition und in den Gewerkschaften hoffen auf höhere Löhne, mehr Urlaub, aufwendigeren Kündigungsschutz. Aber das sind keine legitimen Ziele staatlicher Regulierung. Schon gar nicht, wenn es schon so weitgehende und ordnungspolitisch fragwürdige Instrumente wie den politisch geprägten Mindestlohn gibt. Konsequent wäre es, mit dem Tariftreuegesetz zugleich den gesetzlichen Mindestlohn für öffentliche Aufträge abzuschaffen. Spätestens wenn alle Löhne und Arbeitsbedingen verpflichtend von den Sozialpartnern ausgehandelt sind, müsste der Staat schweigen. Aber das wird nicht geschehen, denn dabei handelt es sich um ein weiteres politisches Symbol. Wie wir es im Bereich der Pflege heute schon sehen, so wird es jetzt für alle öffentlichen Aufträge kommen. Der Wettbewerb auf der Seite des Arbeitsmarktes wird verboten, Unternehmen mit bescheideneren Löhnen, die durchaus zu diesen Bedingungen Arbeitskräfte in Zeiten des Arbeitskräftemangels finden konnten, haben im Markt keinen Platz mehr.
Ich bin Realist. Das Gesetz hat wohl gute Chancen beschlossen zu werden. Doch es bedeutet eine weitere Missachtung der Ordnung der Sozialen Marktwirtschaft: Es negiert die Regeln des Wettbewerbs und wird dem Land, seinen Arbeitnehmern und seinen Steuerzahlern schaden.
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Professor Dr. h.c. mult. Roland Koch ist seit November 2020 Vorsitzender der Ludwig-Erhard-Stiftung. Koch war bis von 1999 bis 2010 Hessischer Ministerpräsident. Altbundeskanzler Ludwig Erhard gründete 1967 die Ludwig-Erhard-Stiftung und gab ihr die Aufgabe, für freiheitliche Grundsätze in Wirtschaft und Politik einzutreten und die Soziale Marktwirtschaft wachzuhalten und zu stärken. Die Stiftung ist von Parteien und Verbänden unabhängig und als gemeinnützig anerkannt. Sie tritt politischem Opportunismus und Konformismus mit einem klaren Leitbild entgegen: Freiheit und Verantwortung als Fundament einer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung für den mündigen Bürger. Infos
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