
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines neuen Bundestariftreuegesetzes – in vollem Wortlaut: „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes“ – in die parlamentarische Debatte gegeben. Von Professor Dr. h.c. mult Roland Koch Das neue Gesetz verpflichtet Unternehmen künftig bei öffentlichen Aufträgen zur Einhaltung von Tariflöhnen. Sicherlich, eine solche ForderungArtikel lesen
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