Es ist vollbracht! Nach 10 Jahren Diskussion, Verhandlung, Abänderung, Rückzug und erneuter Vorlage ist die Aktionärsrechterichtlinie am 14.03.2017 im europäischen Parlament in Straßburg angenommen worden. Wichtigster Punkt: Die Vorstandsvergütung wird in der Hauptversammlung behandelt. Nun darf man gespannt sein, wie die Umsetzung in nationales Recht in Deutschland aussehen wird. Dass es tatasächlich zu Veränderungen für den Aufsichtsrat in börsennotierten Unternehmen kommen wird, daranArtikel lesen
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