![Torben Fischer und Sandra Söbbing, Experten von der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.](https://ddwcdn.b-cdn.net/wp-content/uploads/2018/05/bdo2-520x334.jpg)
Die Schrauben der Steuergesetzgebung werden kontinuierlich angezogen. Vorständen und Geschäftsführern droht bei Steuerverkürzung Haftung aus Privatvermögen und Freiheitsentzug – selbst, wenn sie ohne eigene Kenntnis von Mitarbeitern oder Vorgängern begangen wurde. Was wenige wissen: Ein innerbetriebliches Kontrollsystem, das sogenannte Tax Compliance Management System (Tax CMS), bietet einen erheblichen Schutz für den „Worst-Case“. Wie ein solches Tax CMS aufgebaut werden kann, dazu sprachArtikel lesen
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