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Es gibt sie, die seltenen Pflänzlein im Paragraphen-Dschungel des Arbeitsrechts, die der aufmerksame Arbeitgeber kennen sollte. Drei solcher Fundstücke reichen wir hier ein. Von Barbara Pommer. Urlaubsbescheinigung Nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer den vollen Urlaubsanspruch erworben, kann diesen also bei einem Ausscheiden nach dem 30.06. geltend machen, auch als Urlaubsabgeltungsanspruch. ( § 4 BUrlG) Aber in einemArtikel lesen
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