Was Erbschaftsteuer-Befürworter nicht verstehen (wollen)
Warum die Debatte über die Erbschaftsteuer komplett an der Realität vorbeigeht.
von Celine Nadolny
Manchmal sagt die Kommentarspalte mehr über den Zustand einer Gesellschaft aus als der Artikel selbst. Nachdem ich einen sachlich argumentierten Beitrag zur Erbschaftssteuer veröffentlicht hatte, folgten neben unzähligen zustimmenden auch hunderten wütenden, emotionalen und anklagenden Reaktionen. Ich habe mir die Mühe gemacht, sie zu lesen. Alle. Rund 700 Kommentare, teils offen feindselig, oft respektlos, selten argumentativ belastbar. Ich habe viele davon beantwortet. Immer wieder. Und dabei fiel mir etwas Entscheidendes auf:
Es sind immer dieselben Phrasen, dieselben Denkfehler, dieselben ideologischen Reflexe. Fakten scheinen kaum eine Rolle zu spielen, Argumente werden ignoriert, Entkräftungen übergangen. Stattdessen wird fragmentiert, geframed, aus dem Zusammenhang gerissen. Die Diskussion wird nicht geführt, sie wird emotionalisiert – auf Basis von Halbwissen, gefüttert durch Schlagzeilen, nicht durch Substanz. Vor allem aber: Die lautesten Kritiker verfügen in der Regel über keinerlei eigene unternehmerische Erfahrung, maßen sich aber Urteile über jene an, die unternehmerisches Risiko über Jahrzehnte hinweg getragen haben – oder in Familien weitergeben wollen.
Dieser Folgeartikel ist deshalb kein Appell an den Dialog, sondern eine Aufklärung: Ich greife die beliebtesten Mythen, rhetorischen Nebelkerzen und vermeintlichen “Argumente” der Erbschaftssteuer-Befürworter auf – und zerlege sie. Punkt für Punkt. Ohne ideologisches Wabern. Nur auf Basis von Logik, Eigentumsverständnis, wirtschaftlicher Realität und rechtsstaatlicher Klarheit.
Denn wenn man schon so viele Meinungen liest, dann sollte man sich wenigstens einmal mit der Wirklichkeit auseinandersetzen, die jenseits der Parolen liegt.
1. Mythos: „Erben ist leistungsloses Einkommen“
Das Schlagwort vom „leistungslosen Erben“ ist der zentrale moralische Hebel der gesamten Debatte. Es klingt intuitiv plausibel – aber nur unter einer entscheidenden Voraussetzung:
Man muss den Vorgang so stark vereinfachen, dass nur noch ein isoliertes Fragment übrig bleibt. In dieser Darstellung sieht das Erben so aus: Eine Person bekommt von irgendwoher, irgendetwas. Ohne Leistung. Ohne Kontext. Ohne Geschichte. Ohne Verantwortung. Ohne Beziehung. Doch genau diese extreme Vergröberung ist der Denkfehler.
Denn in der Realität stellt sich eine ganze Reihe von Fragen, die in dieser Erzählung bewusst ausgeblendet werden:
- Was genau wird vererbt – Bargeld, ein Haus, ein Unternehmen, Verpflichtungen?
- Von wem stammt das Vermögen – Eltern, Großeltern, Unternehmer, Selbständige?
- Welche Beziehung bestand zwischen Erblasser und Erben?
- Hat der Erbe bereits im Unternehmen mitgearbeitet oder Verantwortung übernommen?
- Hat er das Haus instand gehalten, Verträge geregelt, Angehörige gepflegt?
- War das erklärte Lebensziel der Eltern, ihren Kindern etwas zu hinterlassen?
All diese Aspekte verschwinden in der politischen Parole „leistungsloses Erben“. Warum? Weil das Narrativ nur funktioniert, wenn man so weit hineinzoomt, bis nur noch ein isolierter Moment übrig bleibt: der Augenblick des Eigentumsübergangs. In diesem künstlich isolierten Moment wirkt das Erbe tatsächlich „leistungslos“. Aber nur, weil man alles ausgeblendet hat, was davor passiert ist.
Der eigentliche Kern: Es geht nicht um Leistung, sondern um Eigentum
Der zweite Denkfehler ist noch grundlegender: Das Wort „Einkommen“ ist hier bereits ein Framing. Denn beim Erben entsteht kein neues Einkommen im wirtschaftlichen Sinne. Es wird nichts produziert, nichts erwirtschaftet, kein Mehrwert geschaffen.
Was tatsächlich passiert, ist etwas ganz anderes: Bereits versteuertes Privateigentum wechselt den Besitzer.
- Das Unternehmen wurde aus versteuerten Gewinnen aufgebaut.
- Das Haus wurde aus versteuertem Einkommen bezahlt.
- Die Rücklagen stammen aus bereits besteuerten Erträgen.
Der Staat hat auf diese Werte oft schon mehrfach zugegriffen: über Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Grundsteuer, Energiesteuern, Kapitalertragsteuer und viele weitere Abgaben.
Beim Erben entsteht also kein neues Einkommen, sondern nur ein rechtlicher Eigentumsübergang. Die moralische Debatte über „leistungsloses Einkommen“ lenkt genau davon ab. Denn würde man offen die eigentliche Frage stellen, lautete sie:
Hat der Staat das Recht, bereits versteuertes Privateigentum allein wegen eines Besitzerwechsels noch einmal zu besteuern?
Diese Frage ist deutlich unbequemer als das moralisch aufgeladene Schlagwort vom „leistungslosen Erben“. Deshalb wird sie in der öffentlichen Debatte oft umgangen. Der Begriff „leistungsloses Erben“ ist kein sachliches Argument, sondern ein politischer Frame. Er funktioniert nur, wenn man den gesamten Entstehungsprozess des Vermögens ausblendet und den Eigentumsübergang sprachlich in „Einkommen“ umdeutet.
2. Mythos: „Reiche zahlen keine Erbschaftsteuer, kleine Leute schon“
Kaum eine Erzählung ist in beinahe allen steuerlichen Themen so tief verankert wie diese: „Normale Bürger müssen auf kleine Erbschaften Steuern zahlen, während Reiche und Unternehmer nichts abgeben müssen.“ Das klingt skandalös – ist aber bei näherem Hinsehen schlicht falsch.
Was tatsächlich gilt:
- Jeder Erbe hat persönliche Freibeträge: 400.000 € für Kinder, 500.000 € für Ehepartner, 20.000 € für entferntere Bekannte.
- Jede Erbschaft, die über diese Beträge hinausgeht, ist grundsätzlich steuerpflichtig.
- Der Steuersatz hängt vom Verwandtschaftsgrad ab – nicht vom Kontostand.
- Für betriebliche Vermögenswerte gelten unter bestimmten Bedingungen Steuervergünstigungen – unabhängig davon, ob das Unternehmen groß oder klein ist.
Die zentrale Unterscheidung: Betriebsvermögen ≠ Privatvermögen
Das Steuerrecht unterscheidet nicht zwischen „reichen“ und „armen“ Erben, sondern zwischen zwei völlig unterschiedlichen Kategorien:
- Privatvermögen (z. B. Geld, Immobilien, Wertpapiere)
- Betriebsvermögen (z. B. Produktionsstätten, Maschinen, Lager, Fuhrpark, Firmenanteile)
Warum? Weil ein Unternehmen nicht einfach ein Besitz ist, den man aufbrauchen oder veräußern kann. Es ist eine laufende wirtschaftliche Einheit, die Arbeitsplätze sichert, Produkte liefert und Steuern zahlt. Wenn der Staat bei jedem Generationswechsel sofort massiv zugreift, gefährdet er genau diese Substanz.
Wer ein Unternehmen erbt, erbt nicht nur Werte – sondern auch Verantwortung, Arbeitsplätze, Haftung und operative Risiken.
Warum diese Steuerbefreiung kein „Privileg“ ist
Die sogenannte Verschonungsregelung für Betriebsvermögen greift nur unter strengen Bedingungen:
- Das Unternehmen muss über mehrere Jahre fortgeführt werden.
- Es dürfen keine signifikanten Entlassungen erfolgen.
- Das Vermögen muss überwiegend produktiv (nicht spekulativ) eingesetzt sein.
Diese Regeln gelten für alle Unternehmen – vom Handwerksbetrieb bis zum Industriekonzern. Es gibt keine Extrawurst für „Reiche“.
Der wahre Denkfehler
Wer behauptet, „die Reichen zahlen nichts“, unterstellt, dass der Staat einfach frei nach Gefühl entscheiden sollte, wen er „belasten“ darf – auf Basis diffuser Empörung statt rechtlicher Gleichbehandlung.
Gleichzeitig wird dabei völlig ignoriert, warum es diese Unterscheidung zwischen betrieblichem und privatem Vermögen gibt: Nicht zum Schutz von Vermögenden – sondern zum Schutz von Unternehmen, Arbeitsplätzen und damit letztlich unserem gesamten Wohlstand.
Denn die Basis unseres wirtschaftlichen Erfolgs ist nicht Sozialneid, sondern Wettbewerbsfähigkeit. Und die lässt sich nicht aufrechterhalten, wenn jedes übergebene Unternehmen erst mal Maschinen verkaufen, Kredite aufnehmen oder Mitarbeiter entlassen muss, um eine Steuer auf bereits aufgebautes Vermögen zu zahlen.
Die Erzählung vom „ungerechten Steuersystem“ ist populär – aber sachlich falsch. Das Steuerrecht bevorzugt nicht „die Reichen“, sondern schützt funktionierende Betriebe vor Zwangsverkäufen. Und das ist nicht ungerecht – das ist wirtschaftlich vernünftig.
3. Mythos: „Doppelbesteuerung ist kein Problem – das passiert bei der Umsatzsteuer doch auch“
Ein häufiges Gegenargument zur Kritik an der Erbschaftsteuer lautet: „Von Doppelbesteuerung kann keine Rede sein – schließlich wird Geld auch bei der Umsatzsteuer mehrfach besteuert.“
Das klingt zunächst plausibel. Ist es aber nicht. Denn hier werden zwei völlig unterschiedliche Steuerarten miteinander vermischt.
Der zentrale Unterschied: Konsum vs. Substanz
Umsatzsteuer ist eine Konsumsteuer. Sie fällt nur an, wenn jemand freiwillig Geld ausgibt. Erbschaftsteuer ist eine Substanzsteuer. Sie fällt allein deshalb an, weil Eigentum den Besitzer wechselt – ohne dass ein Konsum oder eine neue Wertschöpfung stattfindet. Das ist ein fundamentaler Unterschied.
Beispiel Umsatzsteuer:
- Eine Person verdient 3.000 € brutto.
- Darauf zahlt sie Einkommensteuer.
- Vom verbleibenden Geld kauft sie ein Sofa.
- Auf diesen Kauf zahlt sie Umsatzsteuer.
Hier wird nicht „derselbe Euro“ doppelt besteuert, sondern es passiert Folgendes:
- Einkommen wird besteuert → weil es neu verdient wurde.
- Konsum wird besteuert → weil freiwillig eine Leistung in Anspruch genommen wird.
Ohne Konsum keine Umsatzsteuer. Niemand ist gezwungen, ein Sofa zu kaufen.
Beispiel Erbschaftsteuer:
- Ein Unternehmer verdient über Jahrzehnte Einkommen.
- Er zahlt darauf Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer etc.
- Er spart und investiert daraus Vermögen.
- Beim Tod geht dieses bereits versteuerte Vermögen an seine Kinder über.
- Darauf fällt erneut Steuer an.
Hier passiert etwas völlig anderes:
- Es entsteht kein neues Einkommen.
- Es wird nichts konsumiert.
- Es wird keine neue Leistung erbracht.
Es findet lediglich ein rechtlicher Eigentumsübergang statt. Trotzdem wird erneut besteuert – diesmal auf die bereits vorhandene Substanz.
Warum dieser Unterschied entscheidend ist
Konsumsteuern greifen auf freiwillige Handlungen zu. Substanzsteuern greifen auf bereits vorhandenes Eigentum zu. Das hat massive Folgen:
- Konsum kann man reduzieren oder aufschieben.
- Eigentum kann man nicht „nicht vererben“, ohne es vorher zu verkaufen oder zu verschenken.
- Der Todesfall ist kein freiwilliger wirtschaftlicher Vorgang.
Deshalb gelten Substanzsteuern in der Steuerlehre als besonders sensibel, weil sie direkt in vorhandenes Vermögen eingreifen – unabhängig davon, ob Liquidität vorhanden ist.
Das eigentliche Problem hinter der „Doppelbesteuerungs“-Debatte
Die Aussage „Doppelbesteuerung ist kein Argument“ dient oft als rhetorischer Trick. Sie lenkt von der eigentlichen Frage ab: Darf der Staat bereits versteuertes Privateigentum allein wegen eines Eigentümerwechsels erneut besteuern?
Das ist keine technische, sondern eine grundsätzliche ordnungspolitische Frage. Denn:
- Einkommensteuern greifen auf neu geschaffene Werte zu.
- Konsumsteuern greifen auf freiwillige Ausgaben zu.
- Erbschaftsteuern greifen auf bestehende Substanz zu.
Diese drei Dinge gleichzusetzen, ist kein sachliches Argument, sondern eine Verkürzung.
Rechtlich zulässig heißt nicht automatisch gerecht
Ein weiterer Denkfehler in dieser Debatte: Oft wird argumentiert, etwas könne nicht ungerecht sein, wenn es rechtlich erlaubt ist. Das ist ein Zirkelschluss.
- Viele Steuern waren historisch legal und wurden später abgeschafft.
- Viele Regelungen gelten als verfassungsrechtlich zulässig, aber politisch umstritten.
Die Frage nach der Erbschaftsteuer ist deshalb keine rein juristische, sondern eine gesellschaftspolitische und moralische Frage: Wo endet das legitime Besteuerungsrecht des Staates – und wo beginnt der Eingriff in das Privateigentum?
Die Gleichsetzung von Erbschaftsteuer und Umsatzsteuer ist ein Kategorienfehler. Wer beides in einen Topf wirft, verwischt bewusst oder unbewusst einen grundlegenden Unterschied – und verhindert damit eine ehrliche Debatte über die eigentliche Kernfrage.
4. Mythos: „Erbschaftsteuer schafft mehr Chancengleichheit durch Umverteilung“
Ein zentrales Narrativ der Erbschaftsteuerbefürworter lautet: „Große Erbschaften zementieren Ungleichheit – also müssen sie durch Steuern umverteilt werden, um Chancengleichheit zu schaffen.“ Doch diese Argumentation beruht auf gleich mehreren Denkfehlern – wirtschaftlich wie moralisch.
Denkfehler 1: Umverteilung ≠ Chancenfairness
Chancengleichheit bedeutet nicht, dass am Ergebnis geschraubt wird, sondern dass am Anfang gleiche Bedingungen herrschen:
- Zugang zu Bildung, Netzwerken und Informationen
- rechtliche Gleichheit und individuelle Freiheit
- Mobilität, Sicherheit und Gesundheit
Erbschaftssteuern verändern all das nicht. Sie greifen lediglich nachträglich in das Eigentum ein — nicht in die strukturellen Voraussetzungen, die echte Chancen fördern.
Denkfehler 2: Wirtschaft ist kein Nullsummenspiel
Hinter vielen Umverteilungsfantasien steckt ein tiefes Missverständnis: Die Vorstellung, dass die Wirtschaftsleistung fest verteilt ist – wie ein Kuchen, den man nur neu aufteilen müsste. Das ist falsch.
Wirtschaft wächst, wenn Menschen investieren, Risiken eingehen, Ideen realisieren und unternehmerisch tätig werden.
- Reichtum kann entstehen, ohne dass anderen etwas weggenommen wird.
- Unternehmertum schafft Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Innovation.
- Kapital ist keine Bedrohung, sondern ein Produktionsfaktor.
Wer glaubt, er müsse bestehende Vermögen „zerschlagen“, um selbst aufzusteigen, hat das Fundament einer offenen, freien Marktwirtschaft nicht verstanden.
Denkfehler 3: Eigentum abschöpfen = Standort schwächen
Viele verkennen die Auswirkungen, die Vermögensabschöpfung auf einen Wirtschaftsstandort hat:
- Unternehmen werden beim Generationswechsel geschwächt.
- Investitionen verschieben sich ins Ausland.
- Talente wandern ab, wenn Leistung nicht mehr belohnt wird.
Standorte mit starker Eigentumssicherheit zeigen deutlich:
- Wohlstand entsteht dort, wo man Eigentum schützt, nicht bekämpft.
- Unternehmertum wächst, wo man Kapital aufbauen kann, nicht enteignet.
- Chancen entstehen, wo man wirtschaftlich frei agieren darf – nicht, wo man zuerst um Verteilung kämpfen muss.
Denkfehler 4: Erben = unfair
Viele verwechseln Chancengleichheit mit Ergebnisgleichheit. Sie halten es für „ungerecht“, dass jemand durch Erbschaft zu Vermögen kommt — ohne zu bedenken:
- Was wurde geleistet, um überhaupt als Nachfolgerin ausgewählt zu werden?
- Welche Beziehung bestand zum Vererbenden?
- Welche Verantwortung geht mit dem Erbe einher (z. B. Pflege, Pflichtteilverzicht, Unternehmensfortführung)?
- Was war der Wunsch des Vererbenden?
Erben ist nicht per se leistungslos – und Umverteilung ist nicht per se gerecht.
Wer echte Chancengleichheit will, sollte:
- in Bildung investieren
- Bürokratie abbauen
- unternehmerische Freiheit sichern
- und Rechtssicherheit für Eigentum garantieren.
Nicht aber durch ideologisch gefärbte Eingriffe in Privateigentum den Nährboden von Wohlstand und Verantwortung zerstören. Denn Chancengleichheit entsteht nicht durch die Enteignung von gestern — sondern durch die Ermöglichung von morgen.
5. Mythos: „Ein Unternehmen zu erben ist doch kein Risiko – das läuft doch einfach weiter“
Ein erstaunlich oft gehörter Satz in der Erbschaftssteuerdebatte lautet sinngemäß: „Wer ein bestehendes Unternehmen erbt, hat doch Glück gehabt – das läuft ja von selbst.“ Diese Sichtweise offenbart erschreckendes Unwissen über wirtschaftliche Realität und Unternehmensdynamiken.
Unternehmen „laufen“ nicht – sie werden täglich geführt. Kein Unternehmen führt sich selbst. Ob Kleinbetrieb oder Mittelstand, ob 10 oder 1000 Mitarbeiter – jeder Betrieb muss täglich gesteuert, finanziert, verteidigt und entwickelt werden. Ein Unternehmen zu übernehmen heißt:
- bestehende Mitarbeiterverhältnisse fortzuführen,
- bestehende Kundenbeziehungen zu halten,
- bestehende Verpflichtungen gegenüber Lieferanten, Banken, Behörden zu erfüllen,
- laufende Kosten zu tragen, auch wenn Umsätze schwanken oder ausbleiben,
- strategische Entscheidungen zu treffen in einem sich wandelnden Markt.
Das ist kein Automatismus – das ist Verantwortung. Und Verantwortung bedeutet Risiko.
Jede Unternehmensphase hat ihre eigenen Herausforderungen
Nur wer nie mit realer Wirtschaft zu tun hatte, glaubt, ein Unternehmen sei „nach der Gründung“ irgendwie ein Selbstläufer. Die Realität:
- In der Gründungsphase ist Kapital knapp, Strukturen fehlen, alles ist Chaos.
- In der Wachstumsphase wird alles komplexer: Personal, Prozesse, Skalierung.
- In der Reifephase drohen Sättigung, Marktverdrängung und interne Trägheit.
- In der Nachfolgephase gibt es emotionale Konflikte, Steuerlasten, Vertrauensfragen und strategische Brüche.
Ein Unternehmen erfolgreich zu übergeben und fortzuführen gehört zu den schwierigsten Aufgaben, die der Mittelstand kennt. Genau deshalb gibt es Fachberater, Nachfolgemessen, Plattformen, Netzwerke und jahrzehntelange Übergangspläne.
Wenn das so einfach wäre — warum dann all das? Warum übernehmen nicht einfach „alle“ Kinder Betriebe?
Befürworter der Erbschaftssteuer stellen es oft so dar, als sei es ein Geschenk, ein funktionierendes Unternehmen zu erben. Doch:
- Warum gibt es zehntausende Unternehmen in Deutschland, die keine Nachfolger finden?
- Warum müssen funktionierende Betriebe liquidiert werden, obwohl sie wirtschaftlich gesund wären?
- Warum entstehen Plattformen, Netzwerke und Nachfolgemessen – wenn das alles so attraktiv wäre?
Weil die Realität eben nicht so einfach ist. Viele schrecken vor der Verantwortung, dem Risiko, der Komplexität und der persönlichen Lebensbindung zurück. Ein Unternehmen zu erben ist nicht „leistungslose Bereicherung“ — es ist die Übernahme einer wirtschaftlichen Lebensaufgabe. Mit Mitarbeitern. Mit Haftung. Mit Steuerrisiken. Mit Verantwortung.
Die Erbschaftssteuer auf Betriebsvermögen zu verteidigen mit dem Argument „Das läuft doch eh“ ist nicht nur falsch — es ist gefährlich: Denn wer Unternehmer so behandelt, als hätten sie „nur Glück gehabt“, sorgt dafür, dass immer weniger bereit sind, diesen Weg überhaupt zu gehen.
6. Mythos: „Wir brauchen die Erbschaftsteuer, weil in Deutschland kaum neue Werte geschaffen werden“
Immer wieder wird in der Debatte behauptet: „Wir brauchen die Erbschaftsteuer, weil die Reichen sonst immer reicher werden und kaum noch neue Unternehmen entstehen.“ Doch dieser Schluss ist nicht nur falsch – er ist brandgefährlich. Denn er verkennt vollkommen, woher neue Werte überhaupt kommen – und warum sie in Deutschland zunehmend nicht mehr entstehen.
Die wahren Gründe, warum Deutschland kaum neue Milliardenunternehmen hervorbringt
Deutschland schafft keine neuen Technologiekonzerne, keine Unicorns, keine Innovationsführer mehr. Und das liegt nicht daran, dass zu viel vererbt wird. Es liegt daran, dass wir ein Klima geschaffen haben, in dem Leistung, Unternehmertum und Risiko nicht mehr willkommen sind:
- eine der höchsten Steuer- und Abgabenlasten weltweit
- lähmende Bürokratie für Selbstständige und Gründer
- fehlende Start-up-Kultur und kaum Risikokapital
- wachsender Fachkräftemangel und starre Arbeitsmarktregeln
- massive gesellschaftliche Abwertung von Unternehmern
- politische Rhetorik, in der Unternehmer als „Feinde“ dargestellt werden (vgl. Bärbel Bas).
Wer in Deutschland ein Unternehmen gründet oder übernimmt, der wird nicht gefeiert — der wird geprüft, kontrolliert, belastet, angefeindet. Und spätestens bei der Nachfolge dann auch noch besteuert, obwohl die Werte bereits zuvor mehrfach versteuert wurden.
Unternehmer flüchten – und keiner fragt sich warum
Die Top-Talente dieser Welt gehen nicht nach Deutschland. Und auch immer mehr Unternehmer gehen bewusst ins Ausland, wo:
- unternehmerischer Erfolg nicht stigmatisiert, sondern ermöglicht wird,
- Kapital gefördert, nicht abgeschöpft wird,
- Eigentum respektiert, nicht durch Misstrauen entwertet wird.
Wenn also weniger neue Werte entstehen, dann liegt das nicht an der Erbschaft. Es liegt daran, dass wir das unternehmerische Klima in Deutschland systematisch kaputtregulieren.
Der Umkehrschluss ist absurd – und gefährlich
Anstatt also die Symptome dieser selbstverschuldeten Wachstumsschwäche zu therapieren, schwingt sich die Politik zur Umverteilung auf — mit dem vorgeschobenen Argument, dass „ja kaum noch neue Werte entstehen“. Das ist, als würde man ein Schiff versenken – und sich dann darüber beschweren, dass es nicht mehr fährt.
Nicht das Erben ist das Problem. Sondern das Fehlen von Mut, Leistung, Unternehmertum und Freiheit – weil all das in Deutschland politisch, finanziell und kulturell bestraft wird. Wer also wirklich wieder mehr neue Werte sehen will, sollte nicht Unternehmen zerschlagen – sondern dafür sorgen, dass es sich in diesem Land wieder lohnt, eines zu gründen.
7. Mythos: „Erben ist unfair – es ist nur Glück in der Spermalotterie“
Ein besonders zynischer Begriff, der immer wieder in der Debatte auftaucht, lautet: „Erben ist nichts als ein Lottogewinn – die Spermalotterie hat entschieden.“ Diese Formulierung suggeriert: Erben ist pures Zufallsprivileg – und deswegen moralisch illegitim. Doch dieser Gedanke ist auf mehreren Ebenen hoch problematisch.
Erstens: Das ist keine Gerechtigkeitslogik – das ist rohe Gleichmacherei
Wenn Herkunft als Ungerechtigkeit gedeutet wird, weil nicht alle mit denselben Startbedingungen geboren werden – wo endet diese Logik?
- Muss dann der genetisch Gesündere zahlen, weil er weniger Arztkosten hat?
- Muss der intelligent Geborene zahlen, weil er bessere Chancen im Leben hat?
- Muss der Attraktivere abgeben, weil andere ihn bewundern?
Das ist keine faire Gesellschaft – das ist eine, die jeden Unterschied als Makel betrachtet.
Zweitens: Wer erbt, erbt nicht nur Vermögen – sondern auch Verantwortung, Herkunft, Geschichte
Hinter jeder Erbschaft steht nicht „Glück“, sondern eine Lebensleistung – die eines Menschen, der gearbeitet, geschaffen, geplant, geopfert hat. Und oft steht dahinter auch ein über Jahre gewachsenes Verhältnis von Vertrauen, Pflege, Unterstützung und gemeinsamem Aufbau. Eine Erbschaft ist nicht irgendein Geschenk vom Himmel. Sie ist Ausdruck eines Generationenvertrags. Oder glaubt irgendeiner der Kritiker, dass eine Unternehmerin nach ihrem Tod ihr Unternehmen – ihr Lebenswerk – in die Hände einer vollkommen ungeeigneten Nachfolgerin geben würde?
Drittens: Der Staat hat kein Anrecht auf das Vermögen anderer – nur weil es existiert
Nur weil jemand ein Haus oder ein Unternehmen nicht selbst aufgebaut hat, bedeutet das nicht, dass es dem Staat gehört oder kollektiviert werden darf. Privateigentum verliert nicht seinen Schutz, nur weil es über Generationen weitergegeben wird. Und wenn jemand mit dem, was er erbt, nichts anfangen kann oder will – dann darf er es gerne verschenken, spenden oder versteuern. Aber daraus eine Pflicht für alle zu machen, ist nicht gerecht – es ist übergriffig.
Das Gerede von der „Spermalotterie“ ist kein rationales Argument – es ist ein emotionalisierter Versuch, Neid zu legitimieren und Eigentum zu relativieren. Aber wer für Gleichheit durch Gleichmacherei eintritt, hat weder Leistung noch Freiheit verstanden
8. Mythos: „Große Vermögen sind eine Gefahr für die Demokratie“
Ein häufiges Argument in der Debatte um Erbschaftsteuer lautet, große Vermögen seien „undemokratisch“ oder würden politische Macht konzentrieren. Studien und Kampagnen suggerieren, dass wenige Reiche die Politik dominieren und deshalb stärker besteuert werden müssten. Doch diese These hält einer nüchternen Betrachtung kaum stand.
Zunächst einmal gilt in einer funktionierenden Demokratie ein einfacher Grundsatz: Politische Macht wird nicht durch Vermögen verliehen, sondern durch Wahlen, Gesetze und Institutionen. In Deutschland:
- werden Parlamente vom Volk gewählt,
- sind politische Parteien an Transparenzregeln gebunden,
- ist Bestechung strafbar,
- kontrollieren Gerichte und Medien die Politik.
Wenn tatsächlich einzelne Vermögende politischen Einfluss „kaufen“ könnten, würde das nicht in erster Linie ein Problem des Reichtums darstellen – sondern ein massives Problem der politischen Integrität und der staatlichen Institutionen selbst. Dann müsste man fragen:
- Warum lassen sich gewählte Volksvertreter beeinflussen?
- Warum greifen Kontrollmechanismen nicht?
- Warum verhindern Medien und Öffentlichkeit das nicht?
Die These „Reichtum gefährdet die Demokratie“ kehrt Ursache und Wirkung um. Sie unterstellt, dass Vermögen automatisch politische Macht bedeutet – obwohl demokratische Systeme gerade dafür geschaffen wurden, wirtschaftliche Macht von politischer Entscheidungsgewalt zu trennen.
Hinzu kommt ein logischer Widerspruch: In vielen westlichen Ländern – auch in Deutschland – zeigen Umfragen, dass große Teile der Medienlandschaft, kultureller Institutionen und akademischer Milieus politisch eher links oder staatsorientiert geprägt sind. Gleichzeitig wird behauptet, „die Reichen“ hätten überproportionalen politischen Einfluss. Beides gleichzeitig kann nicht stimmen:
- Entweder bestimmen wirtschaftliche Eliten die Politik,
- oder politische und kulturelle Institutionen folgen anderen Mehrheiten.
Die Realität ist komplexer: In pluralistischen Demokratien konkurrieren viele Interessen miteinander – Unternehmen, Gewerkschaften, NGOs, Verbände, Parteien, Medien und Bürgerinitiativen. Wohlhabende Menschen haben Interessen, aber das gilt für jede gesellschaftliche Gruppe. Wirtschaftlicher Erfolg bedeutet nicht automatisch politische Kontrolle.
Die Behauptung, Vermögen an sich sei eine Gefahr für die Demokratie, ist kein sachliches Argument für Erbschaftsteuer. Sie ist ein politisches Framing, das wirtschaftliche Ungleichheit moralisch auflädt, ohne echte institutionelle Probleme zu benennen. Nicht Reichtum gefährdet die Demokratie – sondern schwache Institutionen, Korruption und fehlende Rechtsstaatlichkeit. Und das sind politische Probleme, keine Eigentumsfragen.
9. Mythos: „Großer Reichtum ist undemokratisch – nur der Staat sollte Geld verteilen“
Ein wiederkehrendes Narrativ aus Kreisen wie „Tax Me Now“ lautet: „Nur der Staat verteilt Geld im Sinne aller – Vermögende tun es nach Gutdünken.“ Daraus wird geschlussfolgert, es sei „undemokratisch“, wenn einzelne Menschen über viel Kapital verfügen und damit Einfluss auf Gesellschaft, Medien, Bildung oder Forschung nehmen können. Doch diese Argumentation steht auf tönernen Füßen.
Erstens: Private Freiheit ist kein Widerspruch zur Demokratie – sondern ihre Voraussetzung.
Wer Vermögen besitzt, darf es im Rahmen des Rechts frei einsetzen: für soziale Stiftungen, Bildung, Kunst, Infrastruktur oder unternehmerische Projekte. Das ist keine Bedrohung der Demokratie – das ist Ausdruck einer offenen Gesellschaft.
Zweitens: Der Staat handelt nicht automatisch „im Sinne des Volkes“.
Demokratie bedeutet, dass Politiker durch Mehrheiten gewählt werden – nicht, dass sie unfehlbar sind. Wer heute behauptet, der Staat sei der einzig legitime Akteur zur Mittelverwendung, verkennt:
- Milliarden fließen jährlich in intransparente Strukturen wie undurchsichtige NGOs.
- Öffentliche Haushalte wachsen trotz Rekordsteuereinnahmen – und dennoch gibt es Mängel in Schulen, Verkehr, Justiz und Sicherheit.
- Fehlprojekte wie BER, Maut, Maskendeals oder Subventionsruinen zeigen, dass „mehr Geld beim Staat“ nicht automatisch „mehr Sinn“ bedeutet.
Drittens: Demokratie ist kein Umverteilungsautomat.
Sie lebt vom Interessenausgleich, nicht von Gleichschaltung. Dass einige Bürger durch Leistung, Innovation oder Weitblick mehr Vermögen besitzen als andere, ist kein Systemfehler – sondern Ausdruck von Freiheit, Differenzierung und wirtschaftlicher Vielfalt.
Im Gegenteil: Eine Gesellschaft, die private Einflussnahme grundsätzlich als Problem ansieht, öffnet das Tor zu autoritärem Kollektivismus.
Wer behauptet, nur der Staat solle über Kapital entscheiden, stellt nicht nur das Eigentumsrecht infrage, sondern untergräbt auch die Grundlagen einer freien Zivilgesellschaft: Stiftungen, freie Medien, unabhängige Bildung, Wissenschaft und Unternehmertum.
Nicht Reichtum ist das Problem – sondern die Idee, er müsse zentral verwaltet werden. Demokratie heißt nicht Gleichschaltung aller Ressourcen, sondern Schutz individueller Freiheit. Und diese beginnt mit dem Recht, über das selbst Erarbeitete auch selbst zu entscheiden.
Schlusswort: Eigentum zu bestrafen, schafft keine Gerechtigkeit – sondern Misstrauen, Stillstand und Spaltung
Die Erbschaftsteuer ist längst keine technische Detailfrage mehr – sie ist ein Gradmesser dafür, wie viel Vertrauen der Staat seinen Bürgern noch entgegenbringt. Wer Privateigentum nach dem Tod erneut besteuern will, ignoriert nicht nur, dass es sich um bereits versteuertes Vermögen handelt – er stellt auch das Prinzip infrage, dass Leistung, Vorsorge, Verantwortung und familiäre Bindung geschützt und geachtet werden sollen.
Denn genau darum geht es: Nicht um Geldsäcke. Nicht um Neid. Sondern um die Frage: Hat ein Mensch das Recht, das, was er selbst aufgebaut hat, weiterzugeben – oder gehört am Ende alles dem Staat?
Eine Gesellschaft, die immer nur fragt, „Wie nehmen wir es den Erfolgreichen weg?“, verliert den Blick dafür, „Wie helfen wir mehr Menschen, selbst etwas aufzubauen?“ Doch nur mit Letzterem entsteht echter Wohlstand – nicht durch Verteilung, sondern durch Vertrauen in Menschen, die Verantwortung übernehmen.
Die Debatte um Erbschaften ist damit auch ein Lackmustest
Glauben wir noch an Freiheit – oder trauen wir nur noch dem Zugriff des Staates? Wer Letzteres will, sollte ehrlich sagen, dass es nicht um Steuern geht – sondern um Kontrolle. Wer Ersteres verteidigt, muss das Recht auf Eigentum auch über Generationen hinweg verteidigen.
Denn darin liegt der Kern jeder freien Gesellschaft.
- Erben ist kein Lottogewinn, sondern ein generationenübergreifender Leistungsprozess
- Javier Milei in Davos 2026: Erst Freiheit schafft Gerechtigkeit
- Die SPD verkennt die Realitäten der Unternehmen und der wirtschaftlichen Herausforderungen
Celine Nadolny ist begeisterte Büchereule, preisgekrönte Finanzbloggerin, Wirtschaftsstudentin und Deutschlands einflussreichste Sachbuchkritikerin. Mit Book of Finance schreibt sie eines der reichweitenstärksten Fachbuch-Portale. Für DDW schreibt sie die Reihe “Bücher, Börse, Business – Celine’s Perspektiven”























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