![Dr. Maik Böres](https://ddwcdn.b-cdn.net/wp-content/uploads/2018/03/maik_boeres-807x587.jpg)
Wem „gehören“ die Daten im Connected Car?
Das Auto entwickelt sich zu einem rollenden Kommunikationscenter, das fortlaufend Daten sammelt, auswertet und übermittelt. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) begleitet diese Entwicklung mit seiner Fokusgruppe Connected Mobility. Die vorliegende Stellungnahme beleuchtet das Erfordernis eines (Sach-) Eigentums und weitergehenden Schutzes im Zusammenhang mit Fahrzeugdaten. Von Dr. Maik Böres (BMW Group), Vorsitzender der Fokusgruppe Connected Mobility im BVDW.
Das Auto: Ein Computer auf Rädern
Aus dem Auto ist heute ein Computer auf Rädern geworden. Ausgestattet mit einer Vielzahl an Sensoren überwacht es ständig und in Echtzeit Außen- und Innentemperatur, Regen und Glätte, Fahrspur, Fahrverhalten, Route und etliches mehr. Vernetzte Fahrzeuge generieren damit eine Fülle an Daten:
- Hard- und Softwarekennungen (VIN, Kennzeichen etc.)
- Statusdaten (Gewicht, Tankfüllung, Ölstand, Reifendruck, Status der Fahrzeugtüren und -lampen, Airbags und Scheibenwischer, Kilometerstand etc.)
- Daten zum Fahrverhalten (Geschwindigkeit, Bremsweg, Fahrtdauer, Einsatz von Gas, Bremse und Schaltung etc.)
- Fahrtbezogene Daten (Standort, Route, Stopps, Distanz etc.)
- Fahrerbezogene Daten (Alkoholgehalt des Atems, Müdigkeitserkennung, Reaktionszeit bis Übernahme des Steuers nach Warnung des Systems etc.)
- Verbrauchs- und Emissionsdaten (Kraftstoffverbrauch, CO2)
- Umweltbezogene Daten (Wetter, Straßenzustand, Hindernisse etc.)
- Benutzerzugangs- und Nutzungsdaten, ggf. Zahlungsdaten (Clickstream, Sprachkommandos, Musik etc.)
- Bestands- und Verkehrsdaten (Mobilfunk-SIMs)
Diese neue Masse an Mobilitätsdaten birgt gewaltige Potenziale für gesellschaftlichen Fortschritt und neue Geschäftsmodelle. Bereits heute sind ohne die Erfassung und Nutzung großer Datenmengen (Big Data) viele Geschäftsmodelle gar nicht mehr vorstellbar. Zahlreiche Dienstleistungen und Funktionen hängen untrennbar mit der Auswertung von Daten zusammen, von intelligenter Parkplatzsuche und Staumeldungen über vorausschauende Wartung (Predictive Maintenance) bis hin zu Warnungen bei Müdigkeit oder bei Gefahrenquellen wie Starkregen, Nebel, Glätte oder Unfall. Diese Daten sind das Wirtschaftsgut der Zukunft. Die deutsche Automobilindustrie ist mitten in ihrer Neuerfindung als digitale Mobilitätsanbieter.
Mit derbereits laufenden und fortschreitenden Automatisierung des Fahrens bis hin zum vollständig autonomen Fahrzeug wird diese Datenfülle noch weiter zunehmen – und damit auch deren wirtschaftlicher Wert. Das ist gut für uns alle: Mensch und Gesellschaft profitieren von besserer Verkehrssteuerung, steigender Verkehrssicherheit und sinkenden Emissionen, und der Wirtschafts- und Technologiestandort Deutschland wird gestärkt.
Die Datenökonomie ist die Zukunft – und die funktioniert nur mit Zugang zu flüssigen Daten. Dafür brauchen wir einen rechtlichen Rahmen, der innovative, digitale Geschäftsmodelle rechtssicher ermöglicht, dem internationalen Wettbewerb standhält und zugleich die informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet.
Brauchen wir ein Dateneigentum?
a) Zuordnung und Schutz von Fahrzeugdaten nach geltendem Recht
Politische Vorstöße auf EU- und Bundesebene thematisieren zunehmend die Schaffung eines Eigentumsrechts an Daten. Denn bisher sind Daten rechtlich nicht eigentumsfähig. Ein „Dateneigentum“ gibt es weder in Deutschland noch in unseren Nachbarländern. Die Daten im Fahrzeug „gehören“ demzufolge auch niemandem, zumindest nicht im Sinne eines Sacheigentums. Der oft gehörte Satz „Meine Daten gehören mir!“ ist also nicht streng rechtlich gemeint, sondern beschreibt die Hoheit der Bürgerinnen und Bürger über die Verwertung ihrer persönlichen Daten. Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem wegweisenden Volkszählungsurteil 1983 die Idee eines Dateneigentums verworfen und stattdessen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung formuliert.
Dennoch sind Daten jedoch nicht völlig ungeschützt. Im Gegenteil: Die Erhebung und Nutzung von Daten wird durch verschiedene Gesetze und Verordnungen bereits differenziert geregelt:
- Der Schutz personenbezogener Daten wird durch das Bundesdatenschutzgesetz und die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie durch weitere Gesetze (Telemediengesetz, Telekommunikationsgesetz, zukünftige ePrivacy-Verordnung der EU) auf hohem Niveau garantiert, mit Grundsätzen wie Privacy by Design, Anonymisierung und Pseudonymisierung, Datenvermeidung und Datensparsamkeit.
- Der Integritäts- und Geheimnisschutz fremder Daten wird durch das Strafgesetzbuch und, im Falle von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, durch das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb gewahrt.
- Der Investitionsschutz für systematisch/methodisch angelegte Datensammlungen sowie der Leistungsschutz für geistige Schöpfungen, wo im Kontext der Fahrzeugdaten relevant, sind durch das Urheberrecht gewährleistet.
- Das Fahrzeug und der jeweilige Datenträger sind als Sacheigentum durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geschützt.
Damit wird bereits heute für Fahrzeugdaten – insbesondere soweit sie personenbezogen sind – ein hohes Schutzniveau gewährleistet. Die informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger wird wirksam geschützt. Bestehende Schutzlücken können im Einzelfall gesetzlich oder vertraglich geschlossen werden.
b) Ist ein „Dateneigentum“ darüber hinaus erforderlich?
Die oft zitierte Metapher von Daten als dem „Öl des 21. Jahrhunderts“ ist zumindest missverständlich, da sie die Eigenschaft von Daten als unkörperlichem Wirtschaftsgut mit all seinen Vor- und Nachteilen übersieht.[1] Denn: Erst durch den größeren Daten- und Zeitzusammenhang und deren strukturierte Auswertung gewinnen Daten an wirtschaftlichem Wert. Dieser ist damit relativ, und die Zuweisung ausschließlicher Rechte an isolierten, fragmentarischen Daten für sich bringt niemandem Gewinn, sondern errichtet im Gegenteil Hemmnisse in der Aggregation und Veredelung der – isolierten gesehen: wertlosen – Daten. Dies unterscheidet die Natur des Wirtschaftsguts Daten von anderen, sachlichen Wirtschaftsgütern.
Das Ziel und der Nutzen eines eigenständigen Eigentums an Daten sind unklar: Soll es den Schutz personenbezogener Daten durch Ausschließlichkeitsrechte verstärken? Soll es ein vermeintlich geldwertes Wirtschaftsgut einem der vielen denkbaren „Erzeuger“ oder „Berechtigten“ zuordnen und damit einen Mehrwertbei Personen zuweisen, bei denen die Befürworter die Legitimität für ein solches Eigentum verorten? Sofern hier Schutzlücken behauptet werden, so können diese auch ohne die Einführung eines neuen Rechtsbegriffs geschlossen werden.
Die Schaffung eines Eigentumsbegriffs für Daten würde das heutige Schutzniveau nicht verbessern, sondern die Rechtsunsicherheit erhöhen, massive Auswertungshindernisse schaffen und die Gefahr von Informationsmonopolen erhöhen. Für niemanden wäre etwas gewonnen,aber viel an Innovationsoffenheit und -dynamik ginge verloren. Eine solche Regulierung ist daher weder erforderlich noch wünschenswert.
Nicht zuletzt liegen Datenschutz und -sicherheit im aufgeklärten Eigeninteresse der Anbieter, die bei Verstößen nicht nur empfindliche Geldbußen (gemäß EU-Datenschutzgrundverordnung bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4% des gesamten weltweiten Jahresumsatzes) verkraften müssten, sondern auch das Vertrauen ihrer Kundinnen und Kunden verspielen würden – und sich damit selbst die Geschäftsgrundlage entziehen würden.
c) Empfehlung des BVDW
Der BVDW empfiehlt daher, auf die Schaffung eines neuen juristischen Eigentums an Daten zu verzichten.Die ab Mai 2018 anwendbare EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der weitere bestehende Rechtsrahmen bieten schon heute einen ausreichenden und europaweit harmonisiertenSpielraum für digitale Geschäftsmodelle und gewährleisten zugleich die Datenhoheit und die informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger. Diesen schwierigen, über Jahre mit den europäischen Partnern mühsam erarbeiteten Kompromiss sollte man nicht leichtfertig aufs Spiel setzen. Bestehende Schutzlücken können bereits in der jetzigen Rechtsordnung schneller, wirksamer und rechtssicher geschlossen werden als durch eine überstürzte Umgestaltung des Rechtssystems durch die Schaffung eines neuen Eigentumsbegriffs mit nicht absehbaren Konsequenzen.
Sicherer Zugriff auf Fahrzeugdaten als Grundlage für datenbasierte Geschäftsmodelle
Für zahlreiche Marktteilnehmer (Werkstätten, Versicherungen, Zulieferer, Werbetreibende, Wetter- und Kartendienste usw.) stellen Fahrzeugdaten ein wertvolles wirtschaftliches Gut dar, um personalisierte Dienstleistungen wie beispielsweise vorausschauende Wartung anzubieten oder andere Geschäftsmodelle zu betreiben. Daten sind die Voraussetzung für innovative und sichereMobilität. Die rechtliche Regulierung sollte daher darauf ausgerichtet sein, das Ökosystem datengetriebener Geschäftsmodelle zu unterstützen und zu fördern.
Zu beachten ist allerdings die besondere Schutzbedürftigkeit vor Cyberkriminalität von Fahrzeugen. Der Schutz der Fahrzeug- und damit der Verkehrssicherheit hat oberste Priorität. Security-by-Design muss auch bei der Datenübertragung gelten, denn jede direkte Schnittstelle im Fahrzeug stellt eine Angriffsfläche dar. Das unbefugte Einbringenvon Fremd- und Schadsoftware kann die Gesamtsystemintegrität und somit die Sicherheit des Fahrzeuges gefährden.
Zugleich sollen die Automobilhersteller den Datenaustausch mit Drittparteien verbessern. Der Datenaustausch muss dabei sicher, diskriminierungsfrei und zuverlässig erfolgen. Hierzu eignet sich besonders die backendgestützte Kommunikation, bei der der Hersteller alle relevanten Daten auf einen Backendserver überträgt. Drittparteien können die Daten von diesem Server nach Erfüllung der datenschutzrechtlichen Bedingungen – insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung – herunterladen.Dieses Datenübertragungsmodell minimiert die Risiken vor Cyberattacken im Verkehrssektor und gewährleistet zugleich die freie Entfaltungdatengetriebener Geschäftsmodelle.
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. ist die Interessenvertretung für Unternehmen, die digitale Geschäftsmodelle betreiben oder deren Wertschöpfung auf dem Einsatz digitaler Technologien beruht. Mit Mitgliedsunternehmen aus unterschiedlichsten Segmenten der Internetindustrie ist der BVDW interdisziplinär verankert und hat damit einen ganzheitlichen Blick auf die Themen der Digitalen Wirtschaft. www.bvdw.org
Schreibe einen Kommentar