Datenschutzgrundverordnung: Darauf müssen Unternehmen achten

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Ab 25. Mai 2018 greift die neue EU-Datenschutzgrundverordnung. Worauf müssen Unternehmen achten? Der Datenschutz-Experte Mathias Zimmer-Goertz erläutert die wichtigsten Aspekte.

Drastisch höhere Bußgelder drohen, wer künftig falsch mit persönlichen Daten umgeht. Gefahren drohen quasi jedem Unternehmen, denn von Kunden- bis zu Mitarbeiterdaten sind viele Bereiche betroffen. Dabei muß künftig nicht mehr dem Unternehmen ein Fehlverhalten nachgewiesen werden, sondern Unternehmen müssen den korrekten Umgang mit Daten nachweisen können.

Mathias Zimmer-Goertz, Datenschutzexperte und Partner bei der Rechtsanwaltskanzlei Beiten Burkhardt, beschreibt die Dokumentationspflichten, die künftig nötig sind, und zeigt, in welchen Bereichen Handlungsbedarf für Unternehmen besteht. Er sieht aber auch Vorteile für die deutschen Unternehmen durch die neue Datenschutzgrundverordnung, denn Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen EU-Ländern würden abgebaut.

  • Kontakt zu Mathias Zimmer-Goertz: Mathias.Zimmer-Goertz@bblaw.com

 

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