Datenschutzgrundverordnung: Darauf müssen Unternehmen achten

Keine Kommentare Lesezeit:

Ab 25. Mai 2018 greift die neue EU-Datenschutzgrundverordnung. Worauf müssen Unternehmen achten? Der Datenschutz-Experte Mathias Zimmer-Goertz erläutert die wichtigsten Aspekte.

Drastisch höhere Bußgelder drohen, wer künftig falsch mit persönlichen Daten umgeht. Gefahren drohen quasi jedem Unternehmen, denn von Kunden- bis zu Mitarbeiterdaten sind viele Bereiche betroffen. Dabei muß künftig nicht mehr dem Unternehmen ein Fehlverhalten nachgewiesen werden, sondern Unternehmen müssen den korrekten Umgang mit Daten nachweisen können.

Mathias Zimmer-Goertz, Datenschutzexperte und Partner bei der Rechtsanwaltskanzlei Beiten Burkhardt, beschreibt die Dokumentationspflichten, die künftig nötig sind, und zeigt, in welchen Bereichen Handlungsbedarf für Unternehmen besteht. Er sieht aber auch Vorteile für die deutschen Unternehmen durch die neue Datenschutzgrundverordnung, denn Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen EU-Ländern würden abgebaut.

  • Kontakt zu Mathias Zimmer-Goertz: Mathias.Zimmer-Goertz@bblaw.com

 

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

TV Redaktion

Haben Sie Ideen für Inhalte oder Gesprächspartner?

Unser TV-Team freut sich auf Ihren Kontakt. Schreiben Sie an redaktionsteam@deutscheswirtschaftsfernsehen.de oder rufen Sie an: Tel.: +49 (0) 2131 / 77 687 – 20

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Language