
Ein Paukenschlag im Guten: Der Gerichtshof der Europäischen Union hat den Datenschutz für Unternehmer gestärkt und in seinem gestrigen Urteil klargestellt, dass die Öffnung des Transparenzregisters für Jedermann rechtswidrig ist. Von Reinhold von Eben-Worlée Gegenstand des Verfahrens war die Umsetzung der EU- Geldwäscherichtlinie in Form eines Transparenzregisters in Luxemburg – eines Registers, wie es auch in Deutschland betrieben wird. NachArtikel lesen
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