
Das Bundeskabinett hat die Geschäftsordnung für den neuen Nationalen Sicherheitsrat im Bundeskanzleramt beschlossen. Mit ihm soll wie im Koalitionsvertrag vorgesehen der bisherige Bundessicherheitsrat abgelöst werden. Der Nationale Sicherheitsrat soll die wesentlichen Fragen einer integrierten Sicherheitspolitik koordinieren, Strategieentwicklung und strategische Vorausschau leisten sowie eine gemeinsame Lagebewertung vornehmen. Der Nationale Sicherheitsrat wird unterstützt von einer Stabsstelle im Leitungsbereich des Bundeskanzleramtes. Zur ArbeitArtikel lesen
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