Was sie als Arbeitgeber in Sachen neuer Betriebsrenten jetzt wissen sollten

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Man hätte sich noch mehr vorstellen und wünschen können – aber lassen wir die Kirche im Dorf: Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist ein großer Wurf dieser Regierungskoalition im Schlussspurt der Legislaturperiode. Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen. Von Michael Hoppstädter.

Worum geht es?

Betriebsrenten, die „zweite Säule der Altersvorsorge“, sollen gestärkt werden, damit sie sich bei KMU zunehmend verbreitet. Die haben bislang häufig die Risiken gescheut – denn zur Zeit der Arbeitgeber garantiert die Höhe der späteren Versorgungsleistung. Mit allen Risiken und Nebenwirkungen die sich aus anhaltend niedriger Zinsen und gleichzeitig steigender Lebenserwartung daraus ergeben. Mit den neuen Regelungen wird es u.a. die reine Beitragszusage endlich auch in Deutschland geben, womit der Arbeitgeber lediglich die entsprechende Beitragszahlung garantiert und nicht einen Zins, eine Rentenhöhe, eine Rentenanpassung usw.

Was ist Stand der Dinge?

Der Entwurf der Regierungskoalition geht jetzt nochmal in den Ausschuß und dann in die 2. und 3. Lesung. Voraussichtlich Anfang Juli muß dann der Bundesrat zustimmen. Greifen wird das neue Gesetz erst ab dem 1. Januar 2018.

Für wen sollen die neuen Regelungen gelten?

Das ist die zweite wichtige Neuerung: Das BRSG setzt zwar auf das sogenannte Sozialpartnermodell, d.h.: Arbeitgeber und Gewerkschaften einigen sich auf die letztliche Ausgestaltung der Anlageformen. Dennoch steht im Gesetz, dass auch nichttarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer “nicht daran gehindert werden dürfen”, die unter Beteiligung der Sozialpartner eingerichteten und gesteuerten Versorgungsreinrichtungen zu nutzen. Wie das genau aussieht, muß sich aber erst noch klären.

Wie kann ich die Neuregelungen am besten in meinem Unternehmen einsetzen?

Durch den Wegfall der Garantieleistungen werden Betriebsrenten tatsächlich für breitere Unternehmensschichten interessant. Denn bislang waren derartige Leistungen bei KMU deutlich unterrepräsentiert. Damit entstehen zusätzliche Möglichkeiten, Betriebsrenten zum Zwecke der Mitarbeiterverantwortung, der Fachkräftebindung und der Steigerung der Arbeitgeber-Attraktivität zu nutzen. Auch Unternehmen, die bereits Betriebsrenten in den bislang bestehenden Modellen angeboten haben, werden die Neuregelungen für Neuverträge auf jeden Fall einsetzen können.

Was kosten Betriebsrenten?

Das Gesetz sieht vor, dass die neuen Betriebsrenten nicht vom Arbeitgeber direkt, sondern nur über externe Versorgungseinrichtungen, also Pensionsfonds, Pensionskassen oder über Lebensversicherer als Direktversicherung abgewickelt werden dürfen. Und die nehmen für ihre Leistungen natürlich Verwaltungsgebühren. Was hier genau möglich ist, hängt von den Lösungen ab, auf die sich die Sozialpartner einigen. Und ob dann die „alte“ oder die „neue“ bAV-Welt auf die individuellen Anforderungen des Unternehmens passt, gilt es zu untersuchen – dafür stehen wir den Unternehmen gerne zur Verfügung.

Was sind die Nachteile?

Für die Arbeitgeber: Er wird mit der neuen Regelung künftig satte 15 der gesparten 20 Prozent an Sozialversicherungsbeiträgen zusätzlich in die Mitarbeiterleistungen einzahlen müssen. Indes: Hier wird ab 2022 ehedem eine gleichartige gesetzliche Neureglung greifen.

Für die Arbeitnehmer: Wählt er das neue Modell, wird es keine garantierte Rentenleistung mehr geben. Das kann eine große Chance sein, weil attraktivere Anlageformen gewählt werden können. Aber natürlich können die späteren Leistungen auch schwanken. Und ist damit ein Paradigmenwechsel, der dem deutschen Sparer eher fremd ist.

Mein Fazit

Endlich wird es in Deutschland auch die Möglichkeiten reiner Beitragszusagen geben. Arbeitnehmer können aus verschiedenen attraktiven Modellen ihre favorisierte Lösung aussuchen, mit oder ohne garantierte Leistungshöhen, mit mehr oder weniger chancen- oder risikoreichen Kapitalanlagestrategien. Darüber hinaus macht das Gesetz die bAV auch in der alten Welt durch den Ausbau steuerlicher Anreize attraktiver. Und zusätzlich werden für Geringverdiener nun endlich Anreize geschaffen, eine ergänzende Altersversorgung aufzubauen, die de facto bis zu ca. 200 Euro Monatsrente nicht auf eine eventuelle Grundsicherung im Rentenalter angerechnet wird.

Michael Hoppstädter ist Geschäftsführer der Longial GmbH, einem neutralen Dienstleister für alle Fragen der betrieblichen Altersversorgung.

 

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